Gefahren nicht unterschätzen
E-Trottinett, E-Scooter und Co. liegen im Trend. Auch wenn das Fahren damit ganz einfach aussieht: Man fällt damit leichter hin, als man denkt. Viele der elektrisch angetriebenen Kleinstfahrzeuge sind schnell und verlangen einiges an Balance.
Deshalb ist es wichtig, sich zu schützen: Helm auf den Kopf und je nach Gerät Schoner an den Handgelenken, Ellbogen und Knien. Wenn Sie im Verkehr unterwegs sind, machen Sie sich gut sichtbar, z. B. mit heller Kleidung und reflektierenden Accessoires.
Für alle Fahrzeuge, die für den Verkehr zugelassen sind, gilt zudem ein Lichtobligatorium – auch am Tag. Vorne braucht es dafür ein weisses Licht, hinten ein rotes. Wichtig: Die Lichter müssen «ruhend» sein – dürfen also nicht blinken.
Heute sind in der Schweiz nur einige E-Trottinette, E-Scooters und Stehroller (Segways) für den Verkehr zugelassen. Mit den übrigen Geräten darf man ausschliesslich auf privaten Grundstücken fahren.
E-Trottinett und E-Scooter
Einige E-Trottinette und E-Scooter sind für den Verkehr zugelassen – aber nicht alle. Vor dem Kauf können Sie das im Fachhandel klären. Ist ein E-Trottinett oder ein E-Scooter für den Verkehr zugelassen, gelten dieselben Regeln wie für Velos. Das heisst auch: Wer mit einem solchen E-Trottinett oder E-Scooter unterwegs ist, muss die Velowege und -streifen nutzen. Fahren auf dem Trottoir ist nur erlaubt, wenn das auch für Velos erlaubt ist.
Ist ein E-Trottinett oder E-Scooter nicht für den Verkehr zugelassen, darf man damit nur auf Privatgrundstücken fahren.
- Die durch reine Motorenleistung erreichte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
- Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Jugendliche bis 16 Jahre dürfen nur damit fahren, wenn sie den Mofa-Ausweis besitzen.
- Ein Kontrollschild ist nicht erforderlich.
Stehroller (z. B. Segway)
Stehroller sind selbstbalancierende Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb. Einige Stehroller sind für die Nutzung im Verkehr zugelassen. Vor dem Kauf können Sie dies ebenfalls im Fachhandel klären. Auch für Stehroller gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Velofahrer.
- Die durch reine Motorenleistung erreichte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
- Auch hier gilt das Mindestalter von 14 Jahren und der Besitz des Mofa-Ausweises für Jugendliche bis 16 Jahre.
- Ein Kontrollschild ist erforderlich.
- Seit 1. April 2022 müssen Stehroller mit Licht fahren – auch am Tag.
Monowheel und Hoverboard
Monowheels und Hoverboards sind ebenfalls selbstbalancierende Geräte. Aktuell sind sie nicht für den Verkehr zugelassen und dürfen daher nur auf privaten Arealen benützt werden. Auf Trottoirs, in Fussgängerzonen, auf Radwegen und im Strassenverkehr sind sie verboten.
E-Skateboard
E-Skateboards sind aktuell nicht für den Verkehr zugelassen. Das bedeutet, sie dürfen nur auf privaten Arealen benützt werden. Auf Trottoirs, in Fussgängerzonen, auf Radwegen und im Strassenverkehr sind sie verboten.
Mehr Informationen