Vernehmlassungen

Umsetzung der Motion «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren» Fokus auf ein sicheres Fahrverhalten und dessen Kontrolle

Die BFU sieht in der Umsetzung der Motion «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren» einen direkten Zusammenhang zur Verkehrssicherheit. Die Aussagen in der Stellungnahme beschränken sich auf diesen Aspekt.

Bei einer «sportlich-offensiven» Fahrweise, die mit einem Verbrennungsmotor übermässig Lärm verursacht, werden oftmals auch fahrphysikalische Grenzen überschritten. Die BFU ist überzeugt, dass ein defensives und vorausschauendes Fahrverhalten ohne übermässige Beschleunigung, hingegen mit der Situation angepasster Geschwindigkeit nicht nur den Verkehrslärm reduziert, sondern auch die Verkehrssicherheit erhöht. 

Sicherheitsorientierte Gesetze und deren Vollzug durch die Polizei und Gerichte sind nachhaltige, wirksame Instrumente für die Unfallprävention. Die BFU begrüsst daher, dass mit der Umsetzung der Motion im Wiederholungsfall die Möglichkeit zum Führerausweisentzug geschaffen wird – sie besitzt ein grosses Präventionspotenzial. Elementar ist, dass in der Praxis von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht werden kann. Voraussetzung dafür ist ein ordentliches Verfahren. Dieses hat zudem den Vorteil, dass damit angegangene Vergehen – anders als beim Ordnungsbussenverfahren – nicht nur als Kavaliersdelikte wahrgenommen werden.

Damit sich Fahrzeuglenkende im Strassenverkehr regelkonform und sicherheitsorientiert verhalten, müssen sie mit entsprechenden Verkehrskontrollen rechnen. Dabei ist es zentral, dass – wie im erläuternden Bericht vorgeschlagen – die knappen polizeilichen Ressourcen entsprechend erhöht werden, damit nicht andere Arten von Kontrollen (Geschwindigkeit/Fahrfähigkeit) reduziert werden müssen. Um eine möglichst effiziente Umsetzung der erforderlichen Lärmkontrollen zu gewährleisten, sollte die technische und rechtliche Machbarkeit von Lärmblitzern geprüft werden.

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