Vernehmlassungen

Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) Fokus auf Verkehrssicherheit setzen

Grundsätzlich begrüsst die BFU den Verordnungsentwurf. Ein rechtlicher Rahmen zur Regelung unterschiedlicher Anwendungsfälle für Fahrzeuge mit Automatisierungssystemen ist in der Schweiz dringend notwendig; dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Schweiz bei den betrachteten Automatisierungssystemen zwangsläufig einer internationalen Entwicklung folgt.

Die BFU sieht zwar besonders beim Anwendungsfall von Fahrzeugen mit Übernahmeaufforderung deutliche Sicherheitsrisiken, stimmt dem Verordnungsentwurf aber dennoch grundsätzlich zu. Dies weil im Vergleich mit den bereits heute im Verkehr befindlichen, weniger streng reglementierten Automatisierungssystemen auf Stufe SAE-L2 nun engere und strengere Rahmenbedingungen für die Sicherheit definiert werden. Die vorliegende Verordnung verweist dabei auf wichtige technische Verordnungen und Regelungen, insbesondere die UN-Regelungen Nr. 155-157, sowie die europäische Verordnung (EU) 2019/2144 und ihre Durchführungsverordnung (EU) 2022/1426.

Einhergehend mit der Zustimmung zur neuen Verordnung verweist die BFU auf folgende wichtige Aspekte für die Verkehrssicherheit:

  • Die BFU begrüsst den Sicherheitsgedanken, der hinter der restriktiven Regelung fahrfremder Tätigkeiten steht und anerkennt den begrenzten Handlungsspielraum der Schweiz. Gleichzeitig sieht die BFU eine Notwendigkeit, einen verlässlichen Rahmen für Fahrzeuglenkende zu schaffen, der es ihnen ermöglicht, die Angemessenheit von fahrfremden Tätigkeiten zu beurteilen. Dieser Rahmen ist aus Sicht der BFU mit den aktuellen Regelungen eher vage definiert und kann bei ungenügender Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen zu falschen Erwartungen seitens der Fahrzeuglenkenden führen. Hier gilt es, die Fahrzeugnutzenden entsprechend auszubilden und zu sensibilisieren.
  • Aus Sicht der BFU ist es wichtig, parallel zur Einführung von Fahrzeugen mit Übernahmeaufforderung flankierende Massnahmen zu initiieren, um sicherheitskritische Ereignisse zu vermeiden oder diese zumindest zu erkennen, zu dokumentieren und zu analysieren. Der Anwendungsfall für «Fahrzeuge mit Übernahmeaufforderung» ist durch die zugrundeliegenden Verordnungen (z. B. UN-Regelung Nr. 157) eng definiert und auf möglichst sichere Verkehrssituationen beschränkt. Die Möglichkeit zur Erweiterung des fahrzeugbetrieblichen Einsatzbereiches von 60 auf 130 km/h seit 01.01.2023 in der Regelung Nr. 157 sieht die BFU aufgrund des heutigen Entwicklungsstands der Sensortechnik und einer weitgehend fehlenden Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation jedoch äusserst kritisch.
  • Der Anwendungsfall für «führerlose Fahrzeuge» ist aus Sicht der BFU ein wichtiger Gegenstand der neuen Verordnung. Die BFU betont, dass die Sicherheit bei der Zulassung solcher Fahrzeuge im städtischen Mischverkehr angepasste Geschwindigkeiten, vorausschauendes Fahrverhalten und einheitliche Standards für die Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmenden erfordert. Aktuell fehlen klare Festlegungen für eine verständliche und intuitive Kommunikation, wenn sich keine fahrzeuglenkende Person mehr im Fahrzeug befindet.

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