Seit 2021 gelten auf Schweizer Strassen neue Regeln für den Erwerb des Führerausweises: So kann u. a. der Lernfahrausweis Kat. B nach bestandener Theorieprüfung bereits im Alter von 17 Jahren beantragt werden. Bisher war dies erst nach dem 18. Altersjahr möglich. Allerdings müssen angehende Autofahrerinnen und Autofahrer unter 20 Jahren vor der praktischen Prüfung neu während einer einjährigen Lernphase Fahrpraxis sammeln. Die Motion 21.3113 von Nationalrat Mike Egger verlangt nun, dass diese 12-monatige Lernphase für jene Junglenkerinnen und Junglenker, die das 18. Altersjahr erreicht haben, abgeschafft wird.
Junge sind besonders unfallgefährdet
Die BFU spricht sich klar gegen diesen Vorschlag und die Abschaffung der einjährigen Lernphase aus. Die Lernphase bedeutet mehr Lernfahrten unter geschützten Bedingungen. Gerade für Neulenkerinnen und Neulenker ist diese Fahrpraxis sehr wichtig, da sie besonders unfallgefährdet sind; vor allem aufgrund mangelnder Erfahrung – besonders bei der Gefahrenwahrnehmung. Sie nehmen im Vergleich mit geübten Fahrzeuglenkenden Gefahren später wahr, bewerten sie weniger präzis und reagieren langsamer, unsicherer und oft auch falsch.
Ungenügende Automatismen und fehlende Routine führen ausserdem häufiger zur falschen Einschätzung von Verkehrspartnern. Zusätzliche Risiken ergeben sich durch das jugendliche Alter. Junge Lenkerinnen und Lenker zeigen tendenziell ein risikoreicheres Verhalten, können ihre Impulse schlechter kontrollieren und neigen eher dazu, sich zu überschätzen. Diese altersspezifischen Risikofaktoren werden durch die Lernfahrten erwiesenermassen reduziert.
Die Unfallzahlen belegen dies: Im Strassenverkehr sind 18- bis 24-Jährige häufiger von schweren Unfällen betroffen als erfahrenere Verkehrsteilnehmende. Das Risiko für einen schweren Unfall ist bei jungen Erwachsenen beinahe dreimal höher als bei älteren Autofahrenden.
Mit der heutigen Regelung sind mehr Junglenkerinnen und Junglenker früher allein im Auto unterwegs. Der Führerausweis kann bereits am oder kurz nach dem 18. Geburtstag erworben werden. Der einjährigen Lernphase auch für Junglenkerinnen und Junglenker, die das 18. Altersjahr erreicht haben, kommt damit eine entscheidende Rolle für die Verkehrssicherheit zu – die Motion würde ein falsches Signal setzen. Die Lernphase für Neulenkende darf aus Sicht der BFU deshalb nicht wegfallen.