Trottinett fahren, skaten oder rollerbladen – auch hier gelten Regeln
Was viele nicht wissen: Wer mit Trottinett, Skateboard und Co. unterwegs ist, muss sich auch an die Verkehrsregeln halten. Diese unterscheiden zwischen der Verwendung im Verkehr und dem Spielen.
Nutzen Sie Trottinett, Skateboard und Co. als Verkehrsmittel, z. B. für den Arbeitsweg, dann müssen Sie sich an dieselben Verkehrsregeln halten wie die Fussgänger. Erlaubt sind fahrzeugähnliche Geräte (fäG) auf folgenden Verkehrsflächen:
- Trottoirs
- Fusswege
- Fussgängerzonen
- Velowegen
- Verkehrsarmen Nebenstrassen ohne Trottoir, Fuss- und Velowege
- Tempo-30-Zonen in Nebenstrassen
Spielen können Sie mit den Geräten auf den gleichen Verkehrsflächen, die für Fussgänger bestimmt sind, sowie auf verkehrsarmen Nebenstrassen (z. B. in Wohnquartieren). Die anderen Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Auf Radwegen ist das Spielen verboten.
Umgang will gelernt sein
Es gibt kein Mindestalter und Kinder müssen nicht von Erwachsenen begleitet werden. Doch Vorsicht: Kinder sind auf Rollen schnell unterwegs. Sie sind aufs Fahren konzentriert, erkennen Gefahren nicht und meistern deshalb kritische Situationen im Strassenverkehr weniger gut. Darum: Den Umgang mit Trottinett, Skateboard und Co. mit dem Kind zuerst in einer geschützten Umgebung üben. Ideal sind klar abgegrenzte Areale wie Spielplätze, ein Hausvorplatz oder Skateparks.
Verkehrsfreie Plätze sind aber nicht nur zum Üben am sichersten. Auch sonst sind sie zum Spielen mit Trottinett oder Laufrad am besten geeignet. Fahren die Kleinen auf dem Trottoir, immer in Griffnähe begleiten.
Gut ausgerüstet und sichtbar unterwegs
Damit Sie in der Nacht und bei schlechter Sicht gut sichtbar sind, verwenden Sie auf dem Trottinett, dem Skateboard oder den Skates vorne ein weisses und hinten ein rotes Licht am Körper oder am Gerät.
Gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, aber trotzdem sehr sinnvoll: ein gut sitzender Helm. Um mit Trottinett, Inlineskates oder Skateboard zu fahren, brauchen Sie zusätzlich Knie-, Ellbogen- und Handgelenkschoner sowie robuste Schuhe.
Und auch wenn es banal klingt: Überschätzen Sie Ihre Fahrkünste nicht. Fahren Sie vorrausschauend, mit mässigem Tempo und seien sie bremsbereit.
Fahrzeugähnliche Geräte (fäG)
Trottinette, Skateboards und Co. gelten laut Gesetz als «fahrzeugähnliche Geräte (fäG)». Dabei handelt es sich um mit Rädern oder Rollen ausgestatteten Fortbewegungsmittel, die ausschliesslich durch eigene Körperkraft angetrieben werden. Die Palette dieser Geräte ist breit. Am meisten verbreitet sind Rollerblades, Skateboards, Trottinette und Kinderräder. Fahrräder und Rollstühle zählen nicht dazu.