Urteil vom: 4. September 2006
Prozessnummer: 6A.44/2006

Die Kontrollfahrt erlaubt ein Urteil darüber, ob der Fahrzeuglenker die nötigen Kenntnisse, Fähigkeiten und die Geschicklichkeit zum Fahren besitzt. Wenn der Fahrzeuglenker während der Kontrollfahrt ein gefährliches Verhalten zeigt (z.B. indem er unmittelbar nach dem Einlegen des Rückwärtsgangs den hinter ihm parkierten Wagen anfährt), kann der Verkehrsexperte die Kontrollfahrt abbrechen und sie als nicht bestanden erklären.

Die BFU-Sammlung von Bundesgerichtsentscheiden

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