Urteil vom: 16. März 2010
Prozessnummer: 6B_2/2010

Lastwagenchauffeur X., der mit der einen Hand die Funkmuschel ans Ohr hielt und wegen des zu kurzen Kabels den Kopf stark nach unten neigen musste, wurde wegen Vornahme einer Verrichtung, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert der einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig erklärt und zu einer Busse verurteilt.

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