Urteil vom: 24. Januar 2014
Prozessnummer: 8C_835/2013
Eine blosse Berührung durch einen anderen Spieler während eines Basketballspiels vermag für die Qualifikation des Ereignisses als Unfall im Rechtssinne nicht zu genügen. Wenn es zu einem einschiessenden Schmerz in der Schulter kam, weil sich der Versicherte durch die Berührung des Gegenspielers zum Ausweichen gezwungen sah und sich dabei den Arm verdrehte, fällt dies in die gewöhnliche Bandbreite der Bewegungsmuster eines Basketballspiels. Unfallbegriff nicht erfüllt; Leistungspflicht des Unfallversicherers zu verneinen. Beschwerde der Versicherung gutgeheissen.
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