Urteil vom: 21. Dezember 2018
Prozessnummer: 1C_454/2018

Sachverhalt
A wurde auf der Autobahn durch die Polizei angehalten, weil er sein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 172 km/h statt 120 km/h lenkte und dabei ein Polizeifahrzeug überholt hatte.

Prozessgeschichte
Strafrechtlich wurde A der groben Verletzung von Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt ordnete den Entzug des Führerausweises für 12 Monate an. Damit war A nicht einverstanden und gelangte bis ans Bundesgericht, welches seine Beschwerde abwies.

Für die Prävention entscheidende Überlegungen des Bundesgerichts

  • Vor Gericht machte A unter anderem geltend, er habe nach dem Ausfall des Elektroniksystems seines Fahrzeugs und des darin zusätzlich installierten Warnsystems für Geschwindigkeitsüberschreitungen trotzdem darauf vertrauen dürfen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung seines Fahrzeugs weiterhin funktioniere.
  • Damit drang A vor Bundesgericht nicht durch. Angesichts des Ausfalls der Geschwindikgeitsanzeige wäre A gehalten gewesen, sein Fahrzeug auf dem Pannenstreifen anzuhalten oder seine Fahrweise anzupassen und vorsichtig, d.h. mi moderater Geschwindigkeit auf der rechten Fahrspur weiterzufahren. Er lenkte sein Fahrzeug jedoch trotz des defekten Tachometers mit hoher Geschwindigkeit und bremste nicht einmal ab, als vor ihm ein Polizeifahrzeug auftauchte, sondern überholte dieses. Dadurch hat er in Kauf genommen, mittels Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorzurufen.
  • Ein zwölfmonatiger Führerausweisentzug sei deshalb gerechtfertigt. A war bereits vor fünf Jahren der Führerausweis wegen einer schweren Widerhandlung entzogen worden.

Die BFU-Sammlung von Bundesgerichtsentscheiden

Die Volltexte der Entscheide finden Sie auf der Website des Bundesgerichts:

  • Entscheide aus der amtlichen Sammlung finden Sie hier: Nach der Nummer des Entscheides suchen, die Sie bei unserer Zusammenfassung unter «Amtliche Sammlung» finden – z. B. 129 II 82.
  • Weitere Entscheide finden Sie hier: Nach der Prozessnummer suchen – z.B. 2A.249/2000.

Die Volltextsuche kantonaler Entscheide finden Sie auf den kantonalen Websites.

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