Urteil vom: 14. Februar 2008
Prozessnummer: 1C_233/2007

Thema des Urteils
Voraussetzungen für einen vorsorglichen Führerausweisentzug wegen Medikamentenmissbrauchs

Sachverhalt
X verursachte durch unvorsichtiges Fahren mit seinem PW um ca. 11.00 Uhr einen Verkehrsunfall. Ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern, hat er sich von der Unfallstelle entfernt und damit Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit vereitelt. Nach Auskunft der Universitären Psychiatrischen Dienste sei er an demselben Tag um ca. 14.00 Uhr dort in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand (Überdosis Medikamente) erschienen, so dass er ins Spital überwiesen worden sei. Dort sei er zeitweise sehr verwirrt gewesen.

Prozessgeschichte
Das Strassenverkehrsamt entzog X aufgrund dieses Sachverhalts vorsorglich den Führerausweis im Interesse der Verkehrssicherheit und ordnete eine Fahreignungsuntersuchung an. X war damit nicht einverstanden und gelangte bis ans Bundesgericht. Das Bundesgericht stützte die Verfügung des Strassenvekehrsamtes.

Für die Prävention entscheidende Erwägungen des Bundesgerichts
Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Fahreignung von X. Der Verdacht auf eine verkehrsrelevante Sucht (Medikamentenmissbrauch) und der Verdacht, dass die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit von X zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs nicht bzw. nicht mehr genügten aufgrund eines erneuten manischen Schubs rechtfertigen einen vorsorglichen Führerausweisentzug.

Die BFU-Sammlung von Bundesgerichtsentscheiden

Die Volltexte der Entscheide finden Sie auf der Website des Bundesgerichts:

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  • Weitere Entscheide finden Sie hier: Nach der Prozessnummer suchen – z.B. 2A.249/2000.

Die Volltextsuche kantonaler Entscheide finden Sie auf den kantonalen Websites.

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