Urteil vom: 25. April 2018
Prozessnummer: 6B_1093/2017

Sachverhalt
X. fuhr am 1. Mai 2015, ca. 10.50 Uhr, mit seinem Personenwagen auf der Weststrasse in Baar Richtung Kreisverkehrsplatz Weststrasse/Neugasse und wollte Richtung Blickensdorf weiterfahren. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug wirft ihm vor, dabei aufgrund pflichtwidriger Unvorsichtigkeit die von der nördlichen Neugasse herkommende, sich bereits im linken Spurbereich des Kreises befindliche E-Bike-Fahrerin A. übersehen zu haben und in deren Fahrrad geprallt zu sein. Diese sei daraufhin gestürzt und habe sich lebensgefährlich verletzt. Die Kollision und die dadurch möglichen schweren Verletzungen der Radfahrerin seien für X. voraussehbar sowie vermeidbar gewesen.

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