Urteil vom: 14. Juni 2016
Prozessnummer: 1C_660/2015
Die Anordnung einer verkehrsmedizinischen Abklärung bei einer Person, die in der Wohnung ihres Vaters randaliert hatte, und bei der nicht feststand, ob sie ihre Alkoholsucht überwunden hatte und psychisch ausreichend stabil war, um zuverlässig Gewähr zu bieten, sich nicht im fahrunfähigen Zustand ans Steuer zu setzen, ist jedenfalls nicht verfassungswidrig.
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