Urteil vom: 20. September 2018
Prozessnummer: 6B_672/2018

Sachverhalt
X fuhr mit seinem Auto mit 86 km/h statt der erlaubten 40 km/h an einer Baustelle vorbei und wurde dabei geblitzt.

Prozessgeschichte
In erster Instanz wurde er wegen einfacher Verkehrsregelverletzung mit einer Busse von CHF 1'500.- bestraft. Der Staatsanwalt war damit nicht einverstanden und gelangte bis ans Bundesgericht. Das Bundesgericht hiess diese Beschwerde gut und hielt fest, im konkreten Fall liege eine grobe Verkehrsregelverletzung vor.

Für die Prävention entscheidende Erwägungen des Bundesgerichts
Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Strassenbaustelle dient dem Schutz der Verkehrsteilnehmer und insbesondere der Bauarbeiter. Eine Strassenbaustelle muss die Verkehrsteilnehmer zu einer erhöhten Sorgfalt veranlassen. X musste mit der möglichen Anwesenheit von Bauarbeitern rechnen. Dass X nicht erst nach Ende der Passage der Baustelle und vor dem Verlassen der Zone mit der Geschwindigkeitsbeschränkung, sondern schon vorher seine Geschwindigkeit erhöht hat, zeugt von Skrupellosigkeit. Deshalb sind die Voraussetzungen von Art. 90 Abs. 2 Strassenverkehrsgesetz (SVG) erfüllt. Es liegt eine grobe Verkehrsregelverletzung vor.

Die BFU-Sammlung von Bundesgerichtsentscheiden

Die Volltexte der Entscheide finden Sie auf der Website des Bundesgerichts:

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Die Volltextsuche kantonaler Entscheide finden Sie auf den kantonalen Websites.

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