Urteil vom: 27. März 2000
Prozessnummer: 6A.13/2000
Amtliche Sammlung: 126 II 185

Personen, die während der letzten fünf Jahre vor der aktuellen Trunkenheitsfahrt keine einschlägige Widerhandlung begangen haben, sind einer Fahreignungsuntersuchung zu unterziehen, wenn die Blutalkoholkonzentration 2,5 und mehr Promille beträgt.

Die BFU-Sammlung von Bundesgerichtsentscheiden

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