Urteil vom: 25. Oktober 2011
Prozessnummer: 1C_294/2011
X. fiel den ihm folgenden Polizisten durch seine Schlangenlinienfahrt auf. Als sie ihn überholen wollten, schwenkte er plötzlich auf die Überholspur aus, weshalb sie eine Vollbremsung einleiten mussten. Strafrechtlich wurde X. wegen mangelnder Aufmerksamkeit und teilweise wegen Vornahme einer Verrichtung, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert, zu einer Busse von Fr. 500.- verurteilt. Gegen den Entzug des Führerausweises auf die Dauer eines Monats wehrte er sich erfolglos.
"Wer auf einer Autobahn bei einem Tempo von über 100 km/h plötzlich in "Schlangenlinien" fährt, weil er seine Aufmerksamkeit der Bedienung des Autoradios widmet anstatt der Strasse, schafft offensichtlich eine Gefahrensituation sowohl für sich selber als auch für andere Verkehrsteilnehmer, die sich beispielsweise beim Überholen zu gefährlichen Bremsmanövern veranlasst sehen könnten. Keiner weiteren Ausführungen bedarf, dass derjenige, der auf die Überholspur wechselt, ohne sich zu vergewissern, dass sie frei ist, eine Gefahr für sich und andere hervorruft. Beide Vorfälle sind somit klarerweise als (mindestens) mittelschwere Verkehrsregelverletzungen im Sinn von Art. 16b SVG zu qualifizieren".
(Urteil vom 25.10.2011; Prozess-Nr. 1C.294/2011)
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