Urteil vom: 19. August 2010
Prozessnummer: 6B_578/2010

Am 1. Januar 2008 um ca. 10.10 Uhr ereignete sich auf der Tälipiste im Skigebiet Stätz im Gemeindegebiet Churwalden zwischen den Masten Nr. 9 und Nr. 10 eine Kollision zwischen X. und A. Dabei erlitt A. eine komplette Berstungsfraktur des sechsten Halswirbels mit abschliessender Lähmung der oberen und unteren Extremitäten, ein Thoraxtrauma mit Lungenblutungen sowie Frakturen des ersten Hals- und des zweiten Brustwirbelkörpers. Bei X. kam es zu einer Schlüsselbeinfraktur links mit einem Nervenabriss im Bereich des Rückenmarks. Dies führte zu bleibenden Funktionseinschränkungen des linken Arms und der linken Hand sowie starken Schulterschmerzen links.

Folgerung:
Das Urteil hält fest, dass es kein regelwidriges Verhalten darstellt, wenn eine Skifahrerin (vorliegend A.), die mit geringer Geschwindigkeit (beinahe Stillstand) unterwegs ist, den Blick auf der Suche nach einer Freundin bergwärts wendet und deshalb einem Skifahrer (X.) nicht ausweicht, der mit 50-60 km/h herangebraust kommt (E. 9).

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