Urteil vom: 30. September 2014
Prozessnummer: 6B_488/2014
Auf der Heimfahrt vom Besuch seiner Mutter wurde X mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,10 Promille am Steuer angetroffen. Auf der Stelle wurde ihm sein Führerausweis abgenommen und danach wegen Wiederholung nach knapp vier Jahren auf 12 Monate entzogen. Wegen dieser Wiederholung konnte nicht beanstandet werden, dass er zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt und dass ihm der bedingte Strafvollzug verweigert wurde.
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