Urteil vom: 23. Juni 1999
Prozessnummer: 6A.29/1999
Amtliche Sammlung: 125 II 396
Die Behörde muss einen Sicherungsentzug (Führerausweisentzuig auf unbestimmte Zeit) ins Auge fassen und im Hinblick darauf ein ärztliches Gutachten zur Frage einer allfälligen Trunksucht einholen, wenn an der Fahreignung eines stark alkoholisierten Fahrzeuglenkers (mehr als 3 Promille), der bereits früher Alkoholwerte in dieser Grössenordnung aufgewiesen hatte, ernstliche Zweifel bestehen.
Die BFU-Sammlung von Bundesgerichtsentscheiden
Die Volltexte der Entscheide finden Sie auf der Website des Bundesgerichts:
- Entscheide aus der amtlichen Sammlung finden Sie hier: Nach der Nummer des Entscheides suchen, die Sie bei unserer Zusammenfassung unter «Amtliche Sammlung» finden – z. B. 129 II 82.
- Weitere Entscheide finden Sie hier: Nach der Prozessnummer suchen – z.B. 2A.249/2000.
Die Volltextsuche kantonaler Entscheide finden Sie auf den kantonalen Websites.