Urteil vom: 25. Juli 2005
Prozessnummer: 2P.101/2005
Ein Schulweg von 2,8 Kilometern, der teilweise mit dem Fahrrad zurückgelegt wer-
den kann,und eine anschliessende Bahnfahrt von rund acht Minuten, was zu einer
Gesamtschulwegdauer von rund 50 Minuten führt,ist für eine 13-jährige Oberstufen schülerin zumutbar.
(Prozess-Nr. des Bundesgerichts 2P.101/2005)
Die BFU-Sammlung von Bundesgerichtsentscheiden
Die Volltexte der Entscheide finden Sie auf der Website des Bundesgerichts:
- Entscheide aus der amtlichen Sammlung finden Sie hier: Nach der Nummer des Entscheides suchen, die Sie bei unserer Zusammenfassung unter «Amtliche Sammlung» finden – z. B. 129 II 82.
- Weitere Entscheide finden Sie hier: Nach der Prozessnummer suchen – z.B. 2A.249/2000.
Die Volltextsuche kantonaler Entscheide finden Sie auf den kantonalen Websites.