Kursziel
Befähigung der Teilnehmenden, sich in Zukunft an die Regeln des Strassenverkehrs zu halten.
Kursregeln / Voraussetzungen
- Für den Kursbesuch benötigen die Teilnehmenden ausreichende mündliche Deutschkenntnisse.
- Der Kurs besteht aus vier obligatorischen Kurseinheiten (Gruppensitzungen). Es müssen alle Kurseinheiten besucht werden. Maximal 1 Kurseinheit kann mit einer Einzelsitzung vor- oder nachgeholt werden (vgl. Ziff. 4 und 5).
- Die Teilnehmenden erscheinen nüchtern zum Kurs, d. h., sie dürfen nicht unter Alkohol-
oder Drogeneinfluss stehen. Die Kursleitung führt unter Verwendung eines Atemalkoholtestgeräts Kontrollen durch. Auch in der Pause dürfen weder Alkohol noch Drogen konsumiert werden.
- Aktives Mitmachen: Die Teilnehmenden arbeiten im Kurs aktiv mit, d. h., sie erledigen sämtliche Arbeitsaufträge der Kursleitung zuverlässig und seriös (z. B. Hausaufgaben, Arbeitsblätter).
- Korrektes Verhalten: Die Teilnehmenden verhalten sich der Kursleitung, den anderen Teilnehmenden und den Mitarbeitenden der BFU gegenüber höflich und wertschätzend.
Schweigepflicht
- Die Kursteilnehmenden verpflichten sich, keine Namen, Wohnorte oder Delikte der übrigen Teilnehmenden an Personen ausserhalb des Kurses bekanntzugeben.
- Die Kursleitung untersteht ebenfalls der Schweigepflicht: Persönliche Informationen werden von der Kursleitung nicht weitergegeben.
- Ist die Teilnahme durch eine Behörde verordnet, wird diese durch die BFU informiert, falls der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht in den Kurs aufgenommen oder aus diesem ausgeschlossen wird.
Kursannullierung
Ab Erhalt des Kursaufgebots haben die Teilnehmenden maximal 7 Tage Zeit, sich bei der BFU schriftlich per Brief oder E-Mail vom Kurs abzumelden mit Rückerstattung der Kursgebühr). Danach gelten sie als definitiv angemeldet erhalten keine Rückerstattung der Kursgebühr.
Absenz / Abwesenheit
Wenn Teilnehmende an einer Kurseinheit nicht teilnehmen können (dies ist nur ein Mal möglich), muss die Absenz vor Beginn der Kurseinheit telefonisch bei der Kursleitung angekündigt und entschuldigt werden. Die verpasste Kurseinheit ist nach Absprache mit der Kursleitung in Form einer Einzelsitzung nachzuholen. Diese kostet CHF 150.– und muss bar bezahlt werden.
Unentschuldigte Absenz: Weiss die Kursleitung bis zu Beginn der Kurseinheit nichts von der Absenz eines Teilnehmenden, gilt er / sie als unentschuldigt.
Pünktlichkeit
Pünktlichkeit wird erwartet. Eine einmalige Verspätung von maximal 15 Minuten wird geduldet und muss der Kursleitung vor der Kurseinheit telefonisch mitgeteilt werden. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten muss die Kurseinheit nach Absprache mit der Kursleitung in Form einer Einzelsitzung nachgeholt werden. Diese kostet CHF 150.– und muss bar bezahlt werden.
Eine weitere Verspätung – auch wenn diese vor Kursbeginn mitgeteilt worden ist – führt zum Kursausschluss (vgl. Ziff. Kursausschlussgründe).
Kursauschlussgründe
- Wird einer der folgenden Punkte nicht eingehalten, führt dies zu einer Verwarnung.
Bei einem zweiten Verstoss werden Teilnehmende sofort aus dem Kurs ausgeschlossen. Kostenfolge: keine Rückerstattung der Kursgebühr (CHF 530.–):
- Aktives Mitmachen (vgl. Abschnitt Kursregeln, Ziff. 4)
- Korrektes Verhalten (vgl. Abschnitt Kursregeln, Ziff. 5)
- Pünktlichkeit (vgl. Abschnitt Pünktlichkeit)
- Folgenden Verstösse führen zum sofortigen Kursausschluss. Kostenfolge: keine Rückerstattung der Kursgebühr (CHF 530.–):
- Alkohol- oder Drogenkonsum (vgl. Abschnitt Kursregeln, Ziff. 3)
- Korrektes Verhalten (vgl. Abschnitt Kursregeln, Ziff. 5): Drohungen / Beschimpfungen oder Gewalt gegen die Kursleitung, andere Kursteilnehmende oder Mitarbeitende der BFU
- Verletzung der Schweigepflicht (vgl. Abschnitt Schweigepflicht)
- Unentschuldigte Absenz (vgl. Abschnitt Absenz / Abwesenheit)
Kursbestätigung
Nach erfolgreichem Absolvieren des Kurses schickt die Kursleitung die Kursbestätigung ans Strassenverkehrsamt (die Teilnehmenden erhalten eine Kopie).
Qualitätssicherung
Die Daten der Teilnehmenden können für die Forschung und für die Verbesserung der Kursqualität anonymisiert erhoben werden. Sie werden von der Kursleitung und der BFU vertraulich behandelt.
Bern, Stand 01.01.2022