Arrêt du: 11 février 1992
Recueil officiel: BGE 118 II 36
Thema des Urteils
Werkeigentümerhaftung bei Glatteis auf dem Trottoir vor einem Laden
Sachverhalt
K stürzte beim Verlassen eines Sportgeschäfts auf einer Eisschicht, die sich auf dem Trottoir unmittelbar vor der Ausgangstüre gebildet hatte. Er belangte die Ladenbesitzern aus Art. 58 Obligationenrecht für Schadenersatz.
Prozessgeschichte
Die kantonalen Gerichte wiesen die Klage von K ab. Das Bundesgericht hiess die Berufung von K gut und wies die Streitsache zur neuen Entscheidung ans Obergericht zurück.
Für die Prävention entscheidende Erwägungen des Bundesgerichts