Gefährliches Überholmanöver innerorts mit Todesfolge
Arrêt du: 27 novembre 2017
N° de procédure: 6B_863/2017
Sachverhalt
Am 17. Dezember 2011 nachmittags fuhr X. in seinem BMW zeitgleich wie sein Nachbar und Freund Y. in seinem VW Polo von H. in Richtung K.. Wiederholt überschritten die beiden die zulässige Höchstgeschwindigkeit. X. fuhr Y. mehrmals nahe auf und versuchte, ihn zu überholen. Dies verhinderte Y., indem er auf die Fahrbahnmitte lenkte und X. dadurch die Durchfahrt versperrte.
Als X.nach dem Überholmanöver im Dorfkern von L. im Bereich einer unübersichtlichen Rechtskurve auf die rechte Fahrbahn einlenken wollte, kam er mit einer Geschwindigkeit zwischen 93 km/h und 100 km/h ins Schleudern und kollidierte mit dem aus der Gegenrichtung kommenden Fahrzeug von A.. In der Folge erfasste das Fahrzeug von X. den Fussgänger B.A., der sich mit seiner Familie nach dem Überqueren des Fussgängerstreifens auf dem Trottoir befand.
B.A. erlag auf der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen. B.B., die Ehefrau des Verstorbenen, erlitt leichte physische Verletzungen und leidet seither an einer posttraumatischen Belastungsstörung. B.C., der damals 16 Monate alte Sohn des Verstorbenen, erlitt einen Ellenbogenbruch sowie leichte Verletzungen. Die vierjährige Tochter B.D.blieb unverletzt. A. erlitt einen Knochen- und Lendenwirbelbruch sowie eine Hirnerschütterung.
Prozessgeschichte
Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland sprach X. am 14. Dezember 2015 der vorsätzlichen Tötung, der versuchten vorsätzlichen Tötung zum Nachteil von B.B., B.C., B.D. und A.sowie der zweifachen groben Verkehrsregelverletzung schuldig. Es verurteilte X. zu einer Freiheitsstrafe von 7 1/2 Jahren und einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu Fr. 90.--.
Y.wurde im selben Urteil der vorsätzlichen Tötung, der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung und der zweifachen groben Verkehrsregelverletzung schuldig erklärt. Das Regionalgericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu Fr. 90.--.
X., Y. sowie die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern legten gegen das Urteil des Regionalgerichts Berufung ein.
Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte mit Urteil vom 9. März 2017 den Schuldspruch der vorsätzlichen Tötung, der versuchten vorsätzlichen Tötung zum Nachteil von B.B., B.C., B.D. und A. sowie der groben Verkehrsregelverletzung gegen X. und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 5 1/2 Jahren sowie einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu Fr. 90.--. Es sprach Y. von der Anschuldigung der vorsätzlichen Tötung und der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung frei und erklärte ihn der groben Verkehrsregelverletzung durch Nichtfreigeben der Strasse sowie Erhöhen der Geschwindigkeit beim Überholtwerden schuldig.
X. gelangte daraufhin ans Bundesgericht, welches seine Beschwerde abwies.
Für die Prävention entscheidende Erwägungen des Bundesgerichts
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