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Elektrische Kleinstfahrzeuge: praktisch, handlich – sicher?

Seit wenigen Jahren sind neue Gefährte im Strassenverkehr unterwegs: elektrisch angetriebene Kleinstfahrzeuge, also E-Trottinette und E-Stehroller. Die BFU stellt Handlungsbedarf fest, um die Sicherheit für die Nutzerinnen und Nutzer sowie für die anderen Verkehrsteilnehmenden zu verbessern.

Ihnen gehört vielleicht die Zukunft – eine Vergangenheit haben sie noch kaum: E-Trottinette und andere elektrisch angetriebene Kleinstfahrzeuge. Dazu gehören auch E-Stehroller, Hoverboards oder E-Skateboards. Angesichts der zunehmenden Popularität dieser Fortbewegungsmittel hat die BFU deren Sicherheit im Strassenverkehr unter die Lupe genommen.

Neue Unfallzahlen

Das Mikromobilitätsangebot hat sich gemäss einer Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW in mehreren europäischen Grossstädten innerhalb eines Jahres verzehnfacht. Nun erscheinen die elektrischen Kleingefährte auch in der offiziellen Schweizer Unfallstatistik. «Das schweizerische Unfallaufnahmeprotokoll wurde Ende 2019 entsprechend angepasst. Im Jahr 2020 wurden im Zusammenhang mit E-Trottinetten 139 leicht und 55 schwer verletzte Personen registriert», berichtet Karin Huwiler, wissenschaftliche Mitarbeiterin der BFU und Verfasserin der Fachdokumentationen «Elektrische Trendfahrzeuge» und «E-Trottinette im Strassenverkehr».

Ihre Untersuchungen stützt die Forscherin auf internationale Zahlen sowie Studien zum Unfallgeschehen und zur Gerätesicherheit. Möglicherweise handelt es sich bei der elektrischen Mikromobilität um einen Trend, der das künftige Verkehrsbild prägen könnte. Denn diese Fahrzeuge ergänzen das ÖV-Angebot auf praktische Weise. Man kommt damit schnell an den Bahnhof und kann das Gefährt in Zug oder Bus transportieren.

Kleine Räder mit höherem Risiko

Was die Sicherheit von E-Trottinetten und anderen elektrisch angetriebenen Kleinstfahrzeugen angeht, zeigen Untersuchungen, dass es sich bei den meisten Unfällen um Stürze ohne Beteiligung anderer handelt. «Ein E-Trottinett hat viel kleinere Räder als ein Velo. Ein Loch in der Strasse sorgt schnell für einen Sturz.» Es kommt jedoch auch zu Zusammenstössen mit Motorfahrzeugen oder Personen, die zu Fuss unterwegs sind. «Vielen Fahrerinnen und Fahrern ist nicht bewusst, dass ein E-Trottinett auf den Velostreifen gehört.»

Die beiden Fachdokumentationen lassen laut Karin Huwiler zwei zentrale Schlüsse zu: «Es besteht Bedarf sowohl an Sensibilisierung als auch an Regulierung. Und es braucht Aufklärung bezüglich einer sicherheitsorientierten Fahrweise sowie der Verkehrsregeln. Auch ist die rechtliche Situation noch zu komplex.»

Rechtliche Situation

Aktuell ist der Einsatz von elektrischen Trendfahrzeugen in der Schweiz je nach Typ unterschiedlich geregelt. E-Monowheels, Hoverboards und E-Skateboards dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen genutzt werden. E-Trottinette gelten als Leicht-Motorfahrräder. Sie sind mit Führerausweis der Kategorie M ab 14 Jahren erlaubt, genauso wie der E-Stehroller. Beide sind bezüglich Verkehrsregeln den Fahrrädern gleichgestellt. Die BFU unterstützt eine Helmtragepflicht, damit schwere Kopfverletzungen verhindert werden können.

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