2023 wurden bei Alkoholunfällen im Strassenverkehr 506 Personen schwer verletzt und 31 getötet. Somit war Alkohol bei fast 12 % der Unfälle mit schweren Personenschäden die Ursache. Die Situation in Bezug auf Unfälle, die auf Alkoholkonsum zurückzuführen sind, hat sich in den letzten zehn Jahren nicht verbessert.
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Nüchternheit beim Fahren in der Schweiz nicht immer die Regel ist. Dies geht aus der ESRA-Befragung hervor, die 2023 in 39 Ländern, darunter in 22 europäischen Ländern, durchgeführt wurde. In der Schweiz ist der Anteil der Autofahrerinnen und Autofahrer, die angeben, in den letzten 30 Tagen mindestens einmal nach dem Konsum von Alkohol gefahren zu sein, mit 23 % im europäischen Vergleich (15 %) besonders hoch.
Die 2023 gemeinsam mit 14 Polizeikorps durchgeführte Erhebung der BFU zeigt, dass sich fast 4 % der Autofahrenden nach dem Konsum von Alkohol hinters Steuer setzen und 0,4 % eine Blutalkoholkonzentration aufweisen, die den gesetzlichen Grenzwert von 0,5 Promille überschreitet. Nachts ist diese Quote noch höher: Eine/-r von sieben Autolenkenden steht dann unter Alkoholeinfluss. Eine erfreuliche Nachricht gibt es jedoch: Lenkende unter 30 Jahren verhalten sich insgesamt verantwortungsbewusster als ältere.
Bereits ein Glas genügt
Vielen Verkehrsteilnehmenden ist nicht bewusst, dass bereits ein Glas Alkohol die Fahrfähigkeit beeinträchtigen kann: Aufmerksamkeit und Sehvermögen nehmen ab, die Reaktionszeit verlängert sich. Diese Einschränkungen können auch auftreten, ohne dass sich die Fahrerin oder der Fahrer dessen bewusst ist. Deshalb führt die BFU seit mehreren Jahren eine nationale Präventionskampagne durch, um Autofahrerinnen und Autofahrer für die Gefahren von Alkohol am Steuer zu sensibilisieren. Für die Zeit der Weihnachtsmärkte und der festlichen Anlässe zum Jahresende empfiehlt die BFU, diese Tipps zu befolgen:
- Wer fährt, verzichtet am besten auf Alkohol.
- Als Lenker oder Lenkerin unterwegs und trotzdem etwas getrunken? Fahrzeug stehen lassen und ÖV oder Taxi nehmen.
- Party? Fahrgemeinschaft bilden und vereinbaren, dass die Fahrerin oder der Fahrer nicht trinkt.
- An die Gastgeberinnen und Gastgeber: Immer auch alkoholfreie Getränke anbieten.
- Personen, die Alkohol konsumiert haben, vom Fahren abhalten.
Service