Trottinett fahren, skateboarden und Co.
Viele unterschiedliche Fahrzeugtypen
Rollschuhe, Rollerblades, Skateboards, Trottinette oder Kindervelos – der Fuhrpark der Schweizerinnen und Schweizer ist den vergangenen Jahren immer vielfältiger geworden. In der Fachwelt heissen sie «fahrzeugähnliche Geräte», kurz «fäG». Ein fäG ist ein mit Rädern oder Rollen ausgestattetes Fortbewegungsmittel, das durch die eigene Körperkraft angetrieben wird. Von vielen fäG gibt es mittlerweile auch Versionen, die mit einem Elektromotor laufen.
Unfallgeschehen
Jedes Jahr verletzen sich in der Schweiz mit solchen Fahrzeugen 51 Personen schwer; zwei Personen verlieren ihr Leben. Die meisten Unfallopfer sind unter 15 Jahre alt. Der Unfall ist in zwei von drei Fällen selbstverschuldet.
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Wo darf man damit fahren?
- Trottoir
- Fussweg
- Fussgängerzone
- Begegnungszone
- Verkehrsarme Nebenstrasse ohne Trottoir, Fuss- und Veloweg
- Veloweg (nur als Verkehrsmittel)
Hier sind fahrzeugähnliche Geräte verboten:
- Hauptstrasse
- Fussgängerverbot
- Verbotszone für fahrzeugähnliche Geräte
Unfälle verhindern – die Ratgeber der BFU
Publikationen
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Forschung & Statistik
Status 2023 – Statistik der Nichtberufsunfälle und des Sicherheitsniveaus in der Schweiz
Report A4 | 74 Seiten | 2.505 | DOI-Nr. 10.13100/BFU.2.505.01.2023 -
Forschung & Statistik
Sinus 2023 – Sicherheitsniveau und Unfallgeschehen im Strassenverkehr 2022
Report A4 | 106 Seiten | 2.501 | DOI-Nr. 10.13100/BFU.2.501.01.2023 -
Forschung & Statistik
Inline-Skating – Unfallgeschehen und -prävention
Report A4 | 196 Seiten | 2.324 -
Forschung & Statistik
Sicherheit von Jugendlichen im Strassenverkehr
Sicherheitsdossier A4 | 134 Seiten | 2.336 | DOI-Nr. 10.13100/BFU.2.336.01