Für den Fachhandel

BFU-Skivignette Skibindung kontrollieren und Unfälle verhindern

Rund 52 000 in der Schweiz wohnhafte Personen verletzen sich jedes Jahr beim Skifahren. Das ist zu viel. Helfen Sie als Fachhändlerin oder Fachhändler mit, diese Zahl zu reduzieren. Machen Sie bei der Aktion «BFU-Skivignette» mit und kontrollieren Sie beim Service auch die Skibindung.

Skivignetten und Material bestellen

Damit Sie das Material für die kommende Saison online bestellen können, müssen Sie sich auf bfu.ch einloggen. In Ihrem Nutzermenu können Sie die Vignetten und weiteres Material unter dem Menupunkt «Skivignette» bestellen. Bitte halten Sie die nötigen Angaben zum Prüfgerät (Marke, Modell, Kalibrierung) bereit.

Falls Sie das Passwort für Ihr Login vergessen haben, können Sie im Login-Bereich ein neues anfordern. Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne (Tel. +41 31 390 22 22).

Falls Sie neu bei der Aktion «BFU-Skivignette» mitmachen, erhalten Sie die Zugangsdaten von der BFU.

Jetzt mitmachen

Sie wollen bei der Aktion «BFU-Skivignette» mitmachen? Dann melden Sie sich: sport@bfu.ch, +41 31 390 22 22.

Die BFU-Skivignette – das steckt dahinter

Skifahren wird dank einer korrekten Bindungseinstellung sicherer. So sinkt das Risiko, sich bei Stürzen gravierend zu verletzen. Damit sich der Ski im richtigen Moment vom Fuss löst, ist eine regelmässige Wartung der Bindung sinnvoll.

Und hier kommen Sie ins Spiel: Bieten Sie Ihren Kundinnen und Kunden beim jährlichen Service ein umfassendes Sorglos-Paket an und kontrollieren Sie auch die Skibindung. Helfen Sie so mit, die Zahl der Verletzungen bei Unfällen zu senken. Wenn Sie die BFU-Skivignette auf die Ski kleben, garantieren Sie eine korrekte Einstellung und Kontrolle der Skibindung auf einem Skibindungseinstellprüfgerät nach der Norm ISO 11088.

Übrigens: Die BFU-Skivignette ist ein Gütesiegel. Sie bestätigt, dass die Skibindung für die aktuelle Saison nach der Norm ISO 11088 eingestellt und auf einem Bindungseinstellprüfgerät kontrolliert wurde. Beachten Sie, dass die Norm ISO 11088 im Jahr 2023 aktualisiert wurde.

Ihre Vorteile

Die BFU-Skivignette ist ein Qualitätssiegel. Wenn Sie an der Aktion «BFU-Skivignette» teilnehmen, bietet dies Ihnen die Gelegenheit, sich als Expertin oder Experte zu profilieren.

Die BFU stellt Ihnen ausserdem kostenlose Kommunikationsmittel zur Verfügung, damit Sie Ihre Kundschaft auf die Aktion aufmerksam machen können: Plakate, Türkleber, Animationen für Ihre Website, Social-Media-Kanäle oder Screens im Geschäft – und natürlich die Skivignette selbst.

Werbung für Ihr Geschäft

Wie die Kampagne für die Skifahrerinnen und Skifahrer aussieht, sehen Sie hier:

Voraussetzungen für die Vignette

Die Skivignette ist ein Versprechen. Sie verpflichten sich gegenüber der BFU, die Kompatibilität von Schuhen und Bindung zu überprüfen sowie die Bindung individuell für Ihre Kundschaft gemäss ISO-Norm 11088 einzustellen. Mit einem Bindungseinstellprüfgerät kontrollieren Sie die Einstellungen. Nach erfolgtem Check kleben Sie die Etikette auf einen der beiden Ski und geben den Ausdruck des Prüfgeräts ab.

Die BFU empfiehlt ausserdem, Kopien der Ausdrucke mit den Kennwerten Ihrer Kundinnen und Kunden, den Auslösewerten und den eingestellten Skalenwerten für allfällige Rechtsfälle aufzubewahren.

Kurse zur Bindungseinstellung

Um die Skibindung korrekt einstellen zu können, ist es wichtig, sich eingehend mit den Anforderungen der ISO-Norm 11088 auseinanderzusetzen. Dazu gibt es spezielle Kurse für den Sportfachhandel, in denen dieses Wissen vermittelt und das Montieren sowie Einstellen von Bindungssystemen praktisch geübt wird.

In der Gebrauchsanweisung Ihres Prüfgeräts finden Sie zudem Hinweise, wie Sie die Funktionsfähigkeit und Messgenauigkeit stichprobenartig überprüfen können, z. B. mithilfe einer Kalibrierungsbindung und einer Prüfsohle. Ausserdem muss Ihr Prüfgerät alle zwei Jahre durch den Hersteller kalibriert und gewartet werden.

Als nationales Kompetenzzentrum hat die BFU den gesetzlichen Auftrag, die Prävention von Freizeitunfällen in der Schweiz zu koordinieren. Dazu arbeitet sie mit Organisationen, Verbänden, Vereinen und Unternehmen zusammen und informiert z. B. über nützliche Weiterbildungsangebote. Bieten auch Sie einen Kurs zum Thema Skibindung an? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir Ihr Angebot hier aufnehmen können.

Wichtige Informationen für den Fachhandel

Was gilt bei der Skibindungseinstellung bei Mietski? Was sagt die BFU zu Bindungseinstellungsangeboten im Onlinehandel? Worauf ist bei der Überprüfung der Skischuhe zu achten? Und wie gewährleistet man die Kompatibilität zwischen Skibindung und Skischuh? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es hier:

Kompatibilität von Bindung und Schuh

Mit Kompatibilität von Bindung und Schuh ist gemeint, dass ein Schuh und eine Bindung als Funktionseinheit zusammenpassen müssen. Um die Kompatibilität von Schuhen und Bindungen zu gewährleisten, müssen Schuhe die entsprechenden Standards erfüllen (ISO 5355, ISO 9523 oder ISO 23223). Es gibt jedoch weiterhin Systeme auf dem Markt, die keinem der existierenden Standards entsprechen – zum Beispiel manche Schuhe mit Inserts für Pin-Bindungen.

Es steht eine grosse Auswahl an Bindung-Schuh-Systemen fürs Alpin- und Touren-Skifahren zur Verfügung. Diese grosse Produktevielfalt macht es schwierig, die Kompatibilität von einzelnen Produkten zu beurteilen.

Nur weil Bindungen und Schuhe unterschiedlicher Art kombinierbar scheinen, bedeutet das nicht, dass sie auch kompatibel sind und die notwendige Sicherheit gewährleisten. Nicht kompatible Einheiten können das Verletzungsrisiko deutlich erhöhen – auch wenn die Skibindung vermeintlich korrekt eingestellt ist.

Wer beim Verkauf oder bei der Vermietung Skischuhe und Bindungen kombiniert, die nicht normiert oder nicht kompatibel sind, erhöht nicht nur das Verletzungsrisiko der Kundinnen und Kunden, sondern auch das eigene Haftungsrisiko.

Die BFU empfiehlt Händlerinnen und Händlern deshalb:

  1. Im Verkauf sowie in der Vermietung darauf achten, dass die angebotenen Schuhe und Bindungen untereinander kompatibel sind. Nicht normierte Schuhe und Bindungen nur dann kombinieren, wenn Skischuhhersteller und Bindungshersteller ausdrücklich angeben, dass bestimmte Schuhe und Bindungen zusammen verwendet werden können.
  2. Bei der Einstellung und Prüfung von bestehendem Material die Kundinnen und Kunden auf potenzielle Risiken einer nicht kompatiblen Bindung-Schuh-Einheit hinweisen. Gegebenenfalls ablehnen, nicht kompatible Bindungen-Schuh-Einheiten zu montieren oder zu prüfen.
  3. Mit den Bindungseinstell-Prüfgeräten (Wintersteiger, Montana etc.) können nur Systeme verlässlich geprüft werden, die normiert und als Funktionseinheit konzipiert sind (z. B. Alpin-Skischuhe in Alpin-Skibindungen).

Pflichten der Händlerinnen und Händler

Normen definieren den Stand der Technik sowie die üblichen Sorgfaltspflichten für den Skiverkauf (ISO-Norm 11088) und die Skivermietung (ISO-Norm 13993). Die korrekte Montage, Einstellung und Überprüfung von normierten Ski-Bindung-Schuh-Einheiten bei Verkauf und Vermietung liegt in der Verantwortung der Händlerin oder des Händlers.

Skibindungseinstellung beim Verkauf und bei der Langzeit-Vermietung

Bei Verkaufsski beschreibt die ISO-Norm 11088 die Funktionskontrolle der Ski-Bindung-Schuh-Einheit, die Einstellung der Skibindung sowie deren Kontrolle auf dem Bindungseinstell-Prüfgerät. Diese Norm gilt auch für die Vermietung von Ski für eine Dauer von mehr als 14 Tagen (z. B. Saisonmiete).

Die Bindung lässt sich anhand der Faktoren Gewicht, Grösse, Alter, Skifahrertyp und Schuhsohlenlänge voreinstellen. Erst bei der Kontrolle auf dem Prüfgerät zeigt sich jedoch, ob die Bindung in Kombination mit dem Schuh wirklich korrekt auslöst.

Die BFU empfiehlt, jeweils beide Skischuhe der Kundin oder des Kunden für die Prüfung der Skibindungseinstellung zu verwenden. Bei gebrauchten Skischuhen kann die Sohle einseitig abgelaufen sein. Rechter und linker Ski sollten dann entsprechend gekennzeichnet werden. Bei neuen Schuhen genügt ein Schuh.

Skibindungseinstellung bei der Kurzzeit-Vermietung

Bei der Kurzzeit-Vermietung von Ski kann auch die ISO-Norm 13993 zum Zug kommen. Im Gegensatz zur ISO-Norm 11088 wird die Einheit Ski-Bindung-Schuh nicht bei jeder Vermietung auf dem Bindungseinstell-Prüfgerät kontrolliert. Es erfolgt jeweils eine Kontrolle des Lagerbestandes vor der Saison.

Bringt die Kundin oder der Kunde eigene Schuhe oder eine eigene Ski-Bindung-Einheit mit, empfiehlt die ISO-Norm 13993 jedoch die Prüfung der Bindungseinstellung auf dem Prüfgerät gemäss ISO 11088.

Bindungseinstellung ohne Kundenschuh

Im Onlinehandel werden zunehmend Skibindungen ohne Kundenschuh «eingestellt». Stattdessen geschieht das mit einem Testschuh – oder die Bindung-Schuh-Einheit wird erst gar nicht auf einem Bindungseinstell-Prüfgerät kontrolliert. Die BFU ist der Meinung, dass eine Kontrolle mit einem anderen, ähnlichen Schuh die Anforderungen der Norm nicht erfüllt.

Ohne die Skischuhe der Kundin oder des Kunden ist weder eine visuelle Funktionskontrolle der Bindung-Schuh-Einheit noch eine korrekte Kontrolle der Bindungseinstellung gemäss ISO-Norm 11088 möglich.

Überprüfung der Schuhe

Gebrauchte Schuhe müssen einer Sichtprüfung unterzogen werden, insbesondere der Zustand der Schuhsohle. Eine abgenutzte Skischuh-Sohle kann die Bindungsauslösung negativ beeinflussen.

Ihr BFU-Kontakt

Benedikt Heer

Benedikt Heer

Berater Sport und Bewegung
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