Wer sicher baut, kann das Sturzrisiko deutlich reduzieren. Doch welche gesetzlichen Vorschriften existieren dazu? Und wie unterscheiden sich die Vorgaben in den Kantonen? Eine Übersicht.
Sichere Gebäude für weniger Stürze
Die Hälfte aller Verletzungen bei Haus- und Freizeitunfällen ist auf Stürze zurückzuführen. Jedes Jahr sterben dabei rund 1700 Menschen. Die Hotspots für schwere Unfälle in der Freizeit sind neben privaten Wohnbauten auch öffentliche Gebäude und Anlagen.
Deshalb ist es wichtig, dass die entsprechenden Hochbauten sicher, funktionell und benützerfreundlich gestaltet sind. Die Architekturprinzipien «altersgerecht», «hindernisfrei» und «generationengerecht» tragen dabei massgeblich zur Unfallprävention bei.
Wichtige Vorgaben für die Sturzprävention im Hochbau
In der Praxis ist es jedoch schwierig, aus den vielen rechtlichen und rechtlich relevanten Vorgaben jene zu erkennen, die für die Sturzprävention im Hochbau wichtig sind. Die BFU hat deshalb eine Fachdokumentation erstellt. Sie zeigt den am Hochbau beteiligten Akteurinnen und Akteuren auf, welche Vorschriften im Bundesrecht sowie im kantonalen Bau- und Gesundheitspolizeirecht existieren, die der Sturzprävention durch bauliche Massnahmen dienen.
Ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben sind auch technische Normen und weitere Vollzugshilfen hoch relevant. Diese Normen und weiteren Vollzugshilfen werden ebenfalls genannt und Aussagen zu deren rechtlicher Relevanz gemacht. Speziell eingegangen wird auch auf das in der Praxis sehr bedeutende Thema «Nachrüstung bestehender Bauten vs. Besitzstandsgarantie».