Arrêt du: 4 juin 2010
N° de procédure: 6B_168/2010

Sachverhalt
Der damals 18-jährige Automonteurlehrling war am 2. April 2006 mit seiner gleichaltrigen Freundin in einem getunten VW Corrado von Lyss Richtung Büetgen gefahren. Als ein schwarzer Saab aufschloss und ihn überholte, setzte der junge Mann zur Verfolgung an. Trotz Warnungen und eindringlichem Bitten seiner Freundin beschleunigte der Fahrer ungeachtet des sonntäglichen Ausflugverkehrs auf der kurvenreichen Strasse ausserorts auf zeitweise über 120 Stundenkilometer. In einer Linkskurve kam der Wagen mit dem rechten Hinterrad auf Gras am Strassenrand. Das Auto geriet ausser Kontrolle, schleuderte auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Dessen 23-jährige Lenkerin und die Freundin des Rasers starben auf der Unfallstelle. Der Fahrer selber erlitt mittelschwere Verletzungen.

Prozessgeschichte
Das Kreisgericht Aarberg verurteilte ihn 2008 wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, was vom Berner Obergericht bestätigt wurde. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Verurteilten ebenfalls abgewiesen. Er hatte verlangt, nur wegen fahrlässiger Tötung zu einer maximalen Freiheitsstrafe von zwei Jahren bedingt verurteilt zu werden. Den Tod der beiden Frauen habe er nicht in Kauf genommen, sondern darauf vertraut, dass schon nichts passieren werde.

Für die Prävention entscheidende Erwägungen des Bundesgerichts
Die Richter in Lausanne halten ihm entgegen, dass aufgrund seiner halsbrecherischen Fahrweise die Möglichkeit eines tödlichen Unfalls erkennbar gewesen sei. Auch das eindringliche Bitten der Freundin habe ihm die Gefährlichkeit seines Tuns vor Augen führen müssen. Bei der Verfolgung des Saab sei er angesichts seiner Fahrweise und Unerfahrenheit ein äusserst hohes Risiko eingegangen. Die Berner Justiz sei zu Recht davon ausgegangen, dass er nicht mehr ernsthaft habe darauf vertrauen können, es werde schon gut ausgehen. Vielmehr habe er es bei der Verfolgungsfahrt mit seinem über 200 PS starken, tiefergelegten VW im eigentlichen Sinn «darauf ankommen» lassen. Dass er sich bei seiner Fahrt auch selber gefährdet habe, ändere nichts. Sein Ziel, dem Saablenker «den Meister zu zeigen», habe er über alles andere gestellt, auch seine eigene Sicherheit

(Quellenangabe; Jusletter 28. Juni 2010).

Notre recueil d’arrêts du Tribunal fédéral

Le texte intégral des arrêts sélectionnés par le BPA peut être consulté sur le site Internet du Tribunal fédéral:

  • Les arrêts publiés dans le recueil officiel sont disponibles ici: veuillez rechercher le numéro de l’arrêt indiqué dans notre résumé, p. ex. 129 II 82.
  • Les autres arrêts sont accessibles ici: veuillez rechercher le numéro de la procédure, p. ex. 2A.249/2000.
Les décisions des tribunaux cantonaux peuvent faire l’objet d'une recherche plein texte sur les sites Internet des cantons concernés.
Les décisions judiciaires sont en général résumées uniquement en allemand.
Vers le panier
0