Decisione del: 4 giugno 2010
Numero processo: 6B_168/2010
Sachverhalt
Der damals 18-jährige Automonteurlehrling war am 2. April 2006 mit seiner gleichaltrigen Freundin in einem getunten VW Corrado von Lyss Richtung Büetgen gefahren. Als ein schwarzer Saab aufschloss und ihn überholte, setzte der junge Mann zur Verfolgung an. Trotz Warnungen und eindringlichem Bitten seiner Freundin beschleunigte der Fahrer ungeachtet des sonntäglichen Ausflugverkehrs auf der kurvenreichen Strasse ausserorts auf zeitweise über 120 Stundenkilometer. In einer Linkskurve kam der Wagen mit dem rechten Hinterrad auf Gras am Strassenrand. Das Auto geriet ausser Kontrolle, schleuderte auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Dessen 23-jährige Lenkerin und die Freundin des Rasers starben auf der Unfallstelle. Der Fahrer selber erlitt mittelschwere Verletzungen.
Prozessgeschichte
Das Kreisgericht Aarberg verurteilte ihn 2008 wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, was vom Berner Obergericht bestätigt wurde. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Verurteilten ebenfalls abgewiesen. Er hatte verlangt, nur wegen fahrlässiger Tötung zu einer maximalen Freiheitsstrafe von zwei Jahren bedingt verurteilt zu werden. Den Tod der beiden Frauen habe er nicht in Kauf genommen, sondern darauf vertraut, dass schon nichts passieren werde.
Für die Prävention entscheidende Erwägungen des Bundesgerichts
Die Richter in Lausanne halten ihm entgegen, dass aufgrund seiner halsbrecherischen Fahrweise die Möglichkeit eines tödlichen Unfalls erkennbar gewesen sei. Auch das eindringliche Bitten der Freundin habe ihm die Gefährlichkeit seines Tuns vor Augen führen müssen. Bei der Verfolgung des Saab sei er angesichts seiner Fahrweise und Unerfahrenheit ein äusserst hohes Risiko eingegangen. Die Berner Justiz sei zu Recht davon ausgegangen, dass er nicht mehr ernsthaft habe darauf vertrauen können, es werde schon gut ausgehen. Vielmehr habe er es bei der Verfolgungsfahrt mit seinem über 200 PS starken, tiefergelegten VW im eigentlichen Sinn «darauf ankommen» lassen. Dass er sich bei seiner Fahrt auch selber gefährdet habe, ändere nichts. Sein Ziel, dem Saablenker «den Meister zu zeigen», habe er über alles andere gestellt, auch seine eigene Sicherheit
(Quellenangabe; Jusletter 28. Juni 2010).
Raccolta dell’UPI di decisioni del Tribunale federale
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- Altre decisioni sono contenute qui: ricerca in base al numero di procedimento; ad es.: 2A.249/2000.
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Nota bene: la maggior parte della raccolta di decisioni è disponibile solo in tedesco.