Decisione del: 8 dicembre 2015
Numero processo: 1C_310/2015
Raccolta ufficiale: Verminderte Fahrtüchtigkeit, Generell, Vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung

Der 92 jährige A unterzog sich einer vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung zur Abklärung der Fahreignung. Dr.med. B. verneinte die Fahreignung. Das Strassenverkehrsamt entzog ihm deshalb den Führerausweis vorsorglich bis zur Abklärung von Ausschlussgründen.

Das Bundesgericht wies eine von A dagegen erhobene Beschwerde aus folgenden Gründen ab: Es bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des Gedächtnisses von A und neurologische Defizite (Sturzgefahr beim Tretversuch). Zu berücksichtigen ist auch sein hohes Alter. Wie das IRM ausführt, lässt mit zunehmenden Alter die Hirnleistungsfähigkeit nach, was sich auf die Fahreignung auswirken kann. Unter diesen Umständen ist es jedenfalls nicht schlechterdings unhaltbar und damit nicht geradezu willkürlich, wenn die Vorinstanz ernsthafte Zweifel an der Fahreignung bejaht hat; dies auch dann, wenn sich - was mit der Vorinstanz offen bleiben kann - das Sehvermögen von A nach einer Augenoperation inzwischen verbessert haben und den Anforderungen nunmehr (knapp) genügen sollte. Willkür kann der Vorinstanz umso weniger vorgeworfen werden, als selbst die von A aufgesuchte Neurologin in ihrem Bericht vom 24. April 2014 ausführt, mittelfristig stelle sich natürlich die Frage, ob er in Anbetracht des hohen Alters und des zu erwartenden abnehmenden Reaktionsvermögens nicht auf das Autofahren verzichten sollte.

Raccolta dell’UPI di decisioni del Tribunale federale

I testi completi delle decisioni sono disponibili sul sito web del Tribunale federale.

  • Le decisioni della raccolta ufficiale possono essere consultate qui: ricerca in base al numero della decisione che figura nel nostro riassunto alla voce «Raccolta ufficiale»; ad es. 129 II 82.
  • Altre decisioni sono contenute qui: ricerca in base al numero di procedimento; ad es.: 2A.249/2000.

Puoi lanciare una ricerca integrale delle decisioni cantonali sui siti dei Cantoni.

Nota bene: la maggior parte della raccolta di decisioni è disponibile solo in tedesco.

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