Das Fahren unter Drogeneinfluss ist ein Risikofaktor für schwere Verkehrsunfälle. Wissenschaftliche Studien belegen, dass THC (Tetrahydrocannabinol) die Fahrfähigkeit negativ beeinflusst. THC wirkt auf das zentrale Nervensystem und führt zu einer verlangsamten Informationsverarbeitung sowie zu einer verminderten Reaktionsfähigkeit. Auch die Konzentrationsfähigkeit wird durch THC beeinträchtigt, was die Bewältigung komplexer Verkehrssituationen erschwert.
Studien zeigen zudem, dass THC die Wahrnehmung von Geschwindigkeit und Entfernung verzerren und damit das Risiko für Fehlentscheidungen im Strassenverkehr erhöhen kann. Insgesamt führt der Konsum von Cannabis zu einem unsicheren Verhalten im Strassenverkehr. So können Fahrzeuglenkende z. B. die Fahrspur weniger gut halten und geraten mit dem Fahrzeug ins Schwanken.
Zu diesen gefährlichen Auswirkungen kann es bereits bei einer geringen THC-Konzentration im Blut kommen. Besonders riskant ist es, wenn Cannabis in Kombination mit Alkohol oder anderen Substanzen konsumiert wird.
Festlegung eines Grenzwerts nicht möglich
Ein spezifischer Grenzwert, ab dem THC die Fahrfähigkeit beeinträchtigt, kann nicht festgelegt werden. Denn es lässt sich nicht exakt bestimmen, ab welcher THC-Konzentration welche Beeinträchtigung eintritt. Dies hängt unter anderem mit der Aufnahme und der Verteilung von THC zusammen: THC verteilt sich sehr schnell vom Blut ins Gewebe, aber von dort nur langsam wieder zurück ins Blut.
Einen THC-Grenzwert im Strassenverkehr durchzusetzen, wäre zudem aufwendig. Anders als bei Alkohol kann die THC-Konzentration nicht mit einer Atemprobe gemessen werden. Es braucht dazu in jedem Fall einen Bluttest. Dies würde die Arbeit der Verkehrspolizei erschweren. Zudem besteht die Gefahr von Rechtsunsicherheiten. Anders als bei Alkohol findet bei THC kein linearer Abbau statt. Eine rückwirkende Berechnung der Höhe der THC-Konzentration im Blut zum Zeitpunkt der Fahrt ist deshalb – anders als bei Alkohol – nicht möglich.
Zulässige Konsummenge nicht abschätzbar
Heute wird der THC-Gehalt in Produkten nicht oder nur unzureichend deklariert. Die Konsumentinnen und Konsumenten könnten daher nicht abschätzen, wie viel Cannabis sie konsumieren dürften, bis ein allfälliger Grenzwert überschritten wird. Selbst wenn der THC-Gehalt jeweils bekannt wäre, bliebe dies schwierig. Denn die THC-Konzentration im Blut hängt auch von anderen Faktoren wie der Häufigkeit oder der Art des Konsums (Rauchen oder Essen) ab.
Nulltoleranz erhöht die Verkehrssicherheit
Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Einführung eines Grenzwerts zu einer Zunahme von Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenkern führen würde, die unter dem Einfluss von THC stehen. Angesichts der wissenschaftlichen Faktenlage spricht sich die BFU dafür aus, die Nulltoleranz für THC im Schweizer Strassenverkehr beizubehalten. Diese klare Regelung bietet den besten Schutz vor cannabisbedingten Verkehrsunfällen und ist aus Sicht der Unfallprävention alternativlos.