Mehr Sicherheit auf Schulausflügen dank Begleitpersonen
Wer mit der Klasse einen Ausflug oder eine spezielle Aktivität plant, ist in Begleitung sicherer unterwegs. Grundsätzlich empfiehlt die BFU, auf Ausflügen, Schulreisen und Exkursionen ohne besondere Aktivitäten mindestens 1–2 Begleitpersonen mitzunehmen. Verlangen es die Umstände, sollten es mehr sein.
Gut vorbereitet
Die Anzahl Begleitpersonen ist von folgenden Punkten abhängig:
- Regelungen und Weisungen des Kantons, der Gemeinde und der Schule
- Alter und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler
- Art der Aktivität – eine Wanderung über Feldwege (gelb gekennzeichnet) stellt andere Anforderungen als eine Bergwanderung (weiss-rot-weiss gekennzeichnet)
- Äussere Rahmenbedingungen: Gehe ich mit der Klasse in ein (Lehr-)Schwimmbecken oder in ein offenes Gewässer schwimmen?
Folgende Grundsätze sind zur Bestimmung der Begleitpersonen wichtig:
- Regelungen und Weisungen des Kantons, der Gemeinde und der Schule.
- Begleitpersonen müssen ein hohes Verantwortungsbewusstsein haben, zuverlässig und im Notfall stressresistent sein.
- Im Idealfall verfügen auch die Begleitpersonen über die nötigen Kompetenzen. Je nach Aktivität sind Fachpersonen unabdingbar (z. B. beim Klettern).
- Und was grundsätzlich immer nützlich ist: Die Begleitpersonen verfügen über Erste-Hilfe-Kompetenzen.
Damit die Lehrpersonen auf geeignete Begleitpersonen zurückgreifen können, ist es wichtig, dass Schulleitungen und Behörden Budget zur Ausbildung und Bezahlung von qualifizierten Begleitpersonen einplanen.