Patrouilleure – sicher Strassen überqueren
Der Dienst als Patrouilleurin oder Patrouilleur ist abhängig vom Stundenplan. Er beginnt 10 bis 15 Minuten vor Schulbeginn bzw. 2 bis 3 Minuten vor Schulschluss. Der Dienst endet, nachdem ein Grossteil der Kinder die Strasse überquert hat.
Patrouilleurinnen und Patrouilleure tragen spezielle Kleidung und Ausrüstung. Diese stellen die zuständigen Gemeinden oder Verkehrsinstruktoren der Polizei zur Verfügung.
Die BFU empfiehlt, Erwachsene als einzusetzen.
So werden Sie Patrouilleur
Der Verkehrsdienst ist in der Signalisationsverordnung gesetzlich verankert. Die Anweisungen sind verbindlich. Die zuständige Polizei muss den Verkehrsdienst bewilligen.
Die Ausbildung zum Patrouilleur, zur Patrouilleurin leiten Verkehrsinstruktorinnen und Verkehrsinstruktoren der lokalen und kantonalen Polizei. Wer Interesse hat, meldet sich direkt dort.
Versicherung durch Verkehrsinstruktor
Patrouilleurinnen und Patrouilleure können kostenlos eine Kombiversicherung abschliessen:
- Kollektive Unfallversicherung in Ergänzung zur privaten Krankenkasse, private Abteilung im Spital.
- Gewisse Kapitalleistungen im Invaliditäts- oder Todesfall.
- Haftpflichtversicherung bei Personen- oder Sachschaden inklusive Rechtsschutz in einem eventuellen Strafverfahren.
Die Versicherung läuft zwölf Monate ab der Anmeldung.
Wer Patrouilleurin oder Patrouilleur werden will, muss bereits ab dem Zeitpunkt der Ausbildung versichert sein. Die Versicherungsanmeldungen übernehmen die Verkehrsinstruktoren der Polizei.
Seit Anfang 2023 sind die über die BFU angemeldeten Personen gemäss einer Entscheidung des Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) beim TCS versichert. Unfälle und Schäden sind unverzüglich der Krankenkasse bzw. der privaten Haftpflichtversicherung zu melden. Sollten nicht alle Schäden oder Kosten durch diese Versicherungen gedeckt sein, ist der TCS zu kontaktieren: sro@tcs.ch.