FAQ

Häufig gestellte Fragen Tempo 30 in der Schweiz

Tempo 30 innerorts ist eine der effektivsten Massnahmen, um schwere Verkehrsunfälle zu verhindern. Bei geringerer Geschwindigkeit passieren nicht nur weniger Verkehrsunfälle, sie sind auch weniger schwerwiegend. Die BFU plädiert deshalb für einen Paradigmenwechsel in der Verkehrsplanung: Tempo 30 sollte überall dort gelten, wo es die Verkehrssicherheit erfordert.

Potenzial für Verkehrssicherheit nicht ausgeschöpft

Warum setzt sich die BFU für Tempo 30 ein?

Tempo 30 bietet ein enormes Potenzial für die Verkehrssicherheit. Rund 60 % aller schweren Verkehrsunfälle passieren in der Schweiz innerorts. Auf Tempo-50-Strecken werden jährlich rund 1900 Verkehrsteilnehmende schwer verletzt, 80 kommen ums Leben. Betroffen sind insbesondere Personen, die mit dem Velo, dem E-Bike oder zu Fuss unterwegs sind. Darunter befinden sich viele Kinder und ältere Menschen. Sie gilt es besonders zu schützen. Tempo 30 ist dafür eine der wirksamsten Massnahmen. Das grosse Rettungspotenzial von Tempo 30 ist in der Schweiz bei Weitem noch nicht ausgeschöpft.

Was will die BFU?

Aus Sicht der BFU ist ein Paradigmenwechsel in der Verkehrsplanung notwendig: Tempo 30 soll innerorts überall dort gelten, wo es die Verkehrssicherheit erfordert – also auch auf Streckenabschnitten verkehrsorientierter Strassen, wenn diese z. B. beidseitig dicht bebaut und wenn viele Velofahrerinnen und Fussgänger unterwegs sind. Diese Strassenabschnitte sollen auch mit Tempo 30 vortrittsberechtigt bleiben. Für die Umsetzung hat die BFU das Modell 30/50 entwickelt.

Wie funktioniert das Modell 30/50 der BFU?

Das Modell 30/50 ist ein von der BFU entwickeltes Konzept für ein sicherheitsförderndes Geschwindigkeitsregime innerorts. Die BFU empfiehlt, die nicht verkehrsorientierten Strassen, etwa in Quartieren, gemeindeweit als Tempo-30-Zone zu signalisieren. Allerdings passieren die meisten schweren Unfälle auf den verkehrsorientierten Strassen, also auf Hauptstrassen oder vortrittsberechtigten Nebenstrassen mit Tempo 50. Daher plädiert die BFU dafür, auf diesen Strassen ebenfalls Tempo 30 einzuführen, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Abschnitt auf einer Hauptstrasse beidseitig dicht bebaut ist und viele Velofahrerinnen und Fussgänger unterwegs sind. Bei der Umsetzung ist es wichtig, dass diese verkehrsorientierten Strassen auch mit Tempo 30 vortrittsberechtigt bleiben, um einen reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten und Ausweichverkehr zu verhindern.

Innerorts ereignen sich die meisten schweren Verkehrsunfälle

Wie viele Verkehrsunfälle passieren in der Schweiz innerorts?

Jährlich werden auf Innerortsstrassen rund 2400 Personen schwer verletzt und etwa 90 getötet. Das entspricht rund 60 % aller schweren Unfälle, die sich in der Schweiz ereignen. Der weitaus grösste Teil (ca. 80 %) der schweren Innerortsunfälle passiert auf Strecken mit Tempo 50.

Wie viele Unfälle ereignen sich auf Tempo-50-Strassen?

Auf Strassen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h werden jährlich rund 1900 Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer schwer verletzt, 80 kommen ums Leben. Die meisten der Schwerverletzten und Getöteten waren mit dem Velo, mit dem Motorrad oder zu Fuss unterwegs.

Tempo 30 rettet Leben

Welche Auswirkungen hat Tempo 30 auf die Verkehrssicherheit?

Wird die Höchstgeschwindigkeit auf einer Strasse von 50 auf 30 km/h reduziert, sinkt die Zahl der schweren Unfälle um mindestens ein Drittel. Durch die sicherheitsorientierte Einführung von Tempo 30 könnten jährlich 640 Schwerverletzte und 20 Getötete vermieden werden.

Wer profitiert von Tempo 30?

Tempo 30 führt zu einer Reduktion der schweren Unfälle innerorts und einer insgesamt sichereren Verkehrsumgebung. Besonders profitieren davon Fussgängerinnen und Fussgänger sowie E-Bike- und Velo-Fahrende, da sie im komplexen Innerortsverkehr besonders unfallgefährdet sind. Mit Tempo 30 werden auch Kinder sowie Seniorinnen und Senioren besser geschützt. Die BFU fordert nicht «generell» Tempo 30 innerorts, sondern nur dort, wo es die Verkehrssicherheit erfordert. Wichtig ist, dass die Planung von Tempo-30-Zonen kommunikativ begleitet wird. Die Akzeptanz in der Bevölkerung steigt, wenn verständlich über den zu erwartenden Nutzen, die neuen Verkehrsregeln und den Verkehrsablauf informiert wird.

Welche Rolle spielt die Geschwindigkeit bei Verkehrsunfällen?

Die Geschwindigkeit ist ein entscheidender Faktor für die Entstehung von schweren Verkehrsunfällen. Der Zusammenhang zwischen Geschwindigkeit und Unfallrisiko ist wissenschaftlich belegt. Mit steigender Geschwindigkeit nehmen die Unfallwahrscheinlichkeit und die Unfallschwere exponentiell zu. Ab einer Kollisionsgeschwindigkeit von 30 km/h eskaliert das Risiko tödlicher Verletzungen.

So ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Fussgängerin oder ein Fussgänger bei einer Kollision mit einem 50 km/h schnellen Auto getötet wird, sechsmal höher als bei einer Kollision mit einem 30 km/h schnellen Auto.

Mit Tempo 30 steht mehr Zeit zur Verfügung, um das Verkehrsgeschehen zu erfassen, drohende Gefahren zu erkennen sowie angemessen und rechtzeitig darauf zu reagieren.

Zudem wirkt sich Tempo 30 positiv auf den Anhalteweg aus. Wo ein Auto mit einer Ausgangsgeschwindigkeit von 30 km/h nach einer Vollbremsung zum Stillstand kommt, befindet sich ein 50 km/h schnelles Auto noch in der Reaktionsphase. Drei von zehn Fussgängerinnen und Fussgängern überleben eine Kollision bei 50 km/h nicht.

Nicht generell Tempo 30, sondern dort, wo nötig

Welche Geschwindigkeit soll innerorts auf Hauptstrassen gelten?

Die BFU fordert nicht «generell» Tempo 30 innerorts. Vielmehr muss die Höchstgeschwindigkeit den situativen Gegebenheiten Rechnung tragen. Auf verkehrsorientierten Strassen mit nur einseitiger Bebauung, in Industriegebieten oder auf Transitachsen mit mehreren Fahrstreifen pro Richtung soll weiterhin die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gelten.

Strassenabschnitte mit beidseitig dichter Bebauung stellen jedoch besondere Anforderungen an die Verkehrssicherheit: Hier sind häufig Fussgängerinnen und Fussgänger anzutreffen, welche die Strasse queren. Zudem sind viele Velofahrerinnen und Velofahrer auf der Fahrbahn unterwegs. Diese sogenannt schwachen Verkehrsteilnehmenden sind in den komplexen Verkehrssituationen besonders unfallgefährdet. Deshalb soll auf diesen Strassenabschnitten Tempo 30 signalisiert werden.

Welche Geschwindigkeit soll in Wohnquartieren gelten?

Das Modell 30/50 der BFU sieht in Wohnquartieren – also auf nicht verkehrsorientierten Strassen – gemeindeweit Tempo-30-Zonen vor. Diese Strassen sind in der Regel stark von Fussgängerinnen und Fussgängern, Kindern und Velofahrenden frequentiert. Diese Strassen haben einen niedrigen Ausbaustandard. Auf Mittelmarkierungen wird weitgehend verzichtet und es gilt Rechtsvortritt.

Weitere Aspekte

Was ist die Rechtsgrundlage für Tempo 30?

In der Schweiz gilt auf Innerortsstrassen generell Tempo 50. Davon kann abgewichen werden. In Wohnquartieren – also auf den nicht verkehrsorientierten Strassen – können Tempo-30-Zonen eingerichtet werden. Seit 2023 ist dafür vorgängig kein Gutachten mehr vorgeschrieben. Die Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen regelt die Umsetzung im Detail. Die Einführung von Tempo 30 ist auch auf den verkehrsorientierten Strassen (z. B. Hauptstrassen und vortrittsberechtigten Nebenstrassen) möglich. Dafür ist allerdings ein Gutachten erforderlich.

Wie wird erreicht, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird?

Für die Verkehrssicherheit ist es wichtig, dass die Strassen möglichst selbsterklärend gestaltet werden. Was bedeutet das? Das Strassenbild soll der signalisierten Geschwindigkeit entsprechen, z. B. durch die farbliche Gestaltung der Strassenoberfläche. Sind die Fahrgeschwindigkeiten trotz aller gestalterischen, betrieblichen und baulichen Massnahmen zu hoch, lässt sich auch mit Geschwindigkeitsanzeigen oder -kontrollen eine bessere Einhaltung des zulässigen Tempos erreichen.

Sind für die Verkehrssicherheit innerorts noch weitere Massennahmen notwendig?

Obwohl die Temporeduktion das Unfallrisiko senkt, entbindet diese Massnahme die Strasseneigentümer nicht von ihren Pflichten, gemäss Art. 6a SVG für sichere Strassen zu sorgen – insbesondere was die Identifizierung von Gefahrenstellen und deren Sanierung betrifft.

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