Wenn jemand gegen Entgelt ein öffentliches Schwimmbad (im Freien oder in der Halle) benützt, entsteht zwischen der Betreiberin und der benützenden Person ein Vertrag. Dadurch werden beiden Parteien Rechte und Pflichten auferlegt. Die Betreiberin muss u. a. sicherstellen, dass der Badebetrieb durch ausgewiesene Fachleute überwacht und geordnet wird. Die Badegäste müssen eine Eintrittsgebühr bezahlen, die Badeordnung einhalten und die Weisungen der Badmeisterin oder des Badmeisters befolgen.

Öffentliches Schwimmbad

Wenn jemand gegen Entgelt ein öffentliches Schwimmbad (im Freien oder in der Halle) benützt, entsteht zwischen dem Betreiber und dem Benützer ein Vertrag. Dadurch werden beiden Parteien Rechte und Pflichten auferlegt. Der Betreiber muss u.a. sicherstellen, dass der Badebetrieb durch ausgewiesene Fachleute überwacht und geordnet wird. Der Badegast seinerseits muss eine Eintrittsgebühr entrichten, die Badeordnung einhalten und die Weisungen des Badmeisters befolgen.

Kleines Schwimmbad im Hotel oder auf einem Campingplatz

Auch in einem Hotel oder auf einem Campingplatz mit einem kleinen Schwimmbad ist der Sicherheit der badenden Gäste gebührend Rechnung zu tragen. Das Schwimmbad kann z.B. mit technischen Mitteln (Videoüberwachung, Ertrinkenden-Erkennungssysteme) überwacht werden. Aus haftungsrechtlichen Überlegungen ist jedoch eine sachkundige Badaufsicht empfehlenswert. Die BFU rät, klar zu deklarieren, ob und wann eine Badeanlage beaufsichtigt wird.

Strandbäder

Sind Badeplätze als eigentliche Strandbäder gestaltet, werden hohe Anforderungen an die Sicherheit gestellt. Sie bergen häufig unterschätzte Gefahren. Zu den notwendigen und zumutbaren Massnahmen zum Schutz der Badenden gehört auch eine Badaufsicht, die in genügendem Umfang verfügbar ist.

Badeanlagen mit kleineren Installationen

Als Badeplätze konzipierte Seezugänge erfordern entsprechende Sicherheitsvorkehrungen. Sind bei einer solchen Anlage Spielgeräte, Sprunganlagen, Flosse usw. vorhanden, können diese für ungeübte Benutzerinnen und Benutzer erhebliche Gefahren bergen. Damit werden in der Regel Gefahren geschaffen, denen gemäss Einschätzung der BFU nur mit einer Badaufsicht wirksam begegnet werden kann.

Badeplätze ohne besondere Einrichtungen

Mit der Schaffung von freien Zugängen zu einem See- oder Flussufer und der Möglichkeit dort zu baden, werden in der Regel keine besonderen Gefahren geschaffen. Es sind keine speziellen Massnahmen zu treffen, um Personen vor Unfällen zu schützen. Insbesondere ist keine Badeaufsicht erforderlich. Wird das Ufer mittels baulicher Massnahmen zugänglich gemacht, ist zu beachten, dass ein solcher Zugang der Werkeigentümerhaftung gemäss Art. 58 Obligationenrecht unterliegt.

Fazit:

  • Betreiberinnen und Betreiber einer Badeanlage haben alle zur Sicherheit der Gäste notwendigen, verhältnismässigen und zumutbaren Massnahmen zu treffen. Die im Einzelfall zu treffenden Sicherheitsvorkehren sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie Grösse und Beschaffenheit der Badeanlage, Anzahl Benutzerinnen und Benutzer sowie deren Schwimmkompetenzen usw.
  • Ob eine Badeanlage durch einen oder gar mehrere Badmeisterinnen oder Badmeister überwacht werden muss, kann nicht generell gesagt werden. Der Entscheid liegt letztlich bei der Betreiberin oder dem Betreiber. Eine sachkundige Überwachung durch eine Badaufsicht empfiehlt sich insbesondere, wenn die Benützung gegen Gebühr erfolgt und / oder die Bäderanlage ein grosses Gefährdungspotenzial birgt. Dadurch kann nicht nur das Risiko eines Unfalls, sondern auch das Haftungsrisiko der Betreiberin oder des Betreibers reduziert werden.
  • Wichtige Voraussetzungen für eine unbeschwerte Badefreude sind ein optimaler Unterhalt des Schwimmbads durch qualifiziertes Personal sowie das Einhalten der Hygienevorschriften.
  • Die BFU rät den Betreiberinnen und Betreibern von Badeanlagen:
    - klar zu deklarieren, ob und wann eine Badeanlage überwacht ist;
    - den Eltern zu kommunizieren, dass sie kleine Kinder (bis 5-jährig) in Reichweite
    beaufsichtigen und auch ältere Kinder immer im Auge behalten sollen.

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