Offene Turnhallen für alle
Offene Turnhallen stehen während ungenutzten Zeiten für unterschiedlichste Aktivitäten zur Verfügung. Dabei geht es beispielsweise um Aspekte der Gesundheitsförderung für eine breite Zielgruppe, die Suchtprävention oder die gesellschaftliche Integration. Oft sind es auch Sportangebote für Kinder und Jugendliche.
Offene Turnhallen sind keine Spielplätze
Turnhallen und Sportgeräte entsprechen in erster Linie den Anforderungen des Schul-, Vereins- und Wettkampfsports. Diese Anforderungen unterscheiden sich von öffentlichen Spielplätzen. Diese müssen die Spielplatznorm SN EN 1176 berücksichtigen.
Bei Angeboten von offenen Turnhallen ist ein Sicherheitskonzept deshalb unerlässlich. Dieses regelt die Zuständig- und Verantwortlichkeiten. Dazu gehört auch die Klärung von Haftungsfragen.
Im Fokus des Konzepts sollte die Prävention von schweren und tödlichen Unfällen stehen. Idealerweise werden dabei die Standards des geleiteten Sports und Sportunterrichts eingehalten. Je weniger ein Angebot geleitet oder beaufsichtigt wird, desto mehr muss es sich an der Spielplatznorm orientieren.
Eckpunkte eines Sicherheitskonzepts für offene Turnhallen
Ein à jour gehaltenes Sicherheitskonzept regelt die folgenden Punkte:
Beschreibung des Angebots
Hier werden die Trägerschaft oder die Anbieterin definiert und die Verantwortlichkeiten geklärt. Dies umfasst auch die Zielgruppe, Teilnahmemodalitäten und Anforderungen.
Um die Beschreibung des Angebots zu vereinfachen, empfiehlt die BFU, die folgenden Angebotskategorien zu unterscheiden:
- In geleiteten Angeboten ist eine Person verantwortlich für die gesamten Aktivitäten, inklusive der Sicherheit. Dabei werden Standards wie bei Jugend und Sport J+S oder beim Schulsport berücksichtigt.
- In betreuten Angeboten werden eine Anlage, Geräte und Material zur Verfügung gestellt. Eine Aufsichtsperson sorgt für den reibungslosen Betrieb. Die Besucherinnen und Besucher nutzen das Angebot selbstständig. Die Sicherheitsanforderungen sind strikter als in geleiteten Angeboten.
- Bei unbeaufsichtigten Angeboten sind die Eltern oder Betreuungspersonen für die Aufsicht verantwortlich. Für unbeaufsichtigte Angebote gelten dieselben Anforderungen wie für öffentliche Spielplätze. Da offene Turnhallen solche Anforderungen nur schwer erfüllen können, rät die BFU von unbeaufsichtigten Angeboten ab.
Beschreibung der Betreuung
Diese geht auf die Rolle der Leitungs-, Aufsichts- oder Betreuungspersonen ein. Ein Pflichtenheft hält Kompetenzen, Mindestalter sowie die nötige Ausbildung fest. Dazu gehören:
- Permanent präsent sein
- Nutzerinnen und Nutzer ständig unter Aufsicht haben
- Bei kritischen oder nicht erlaubten Aktionen eingreifen
- Bei einem Unfall Erste Hilfe leisten
Beschreibung der Aktivität
Dazu gehört, zu definieren, welche Geräte und welche Infrastruktur genutzt werden dürfen und welche nicht. Ohne Freigabe der Hauswärtin oder des Hauswarts oder ohne Qualifikation der Leitungsperson stehen z. B. das grosse Trampolin, die Aussenanlage und Tribünen nicht zur Verfügung.
Risikoanalyse und Massnahmen
Die Risikoanalyse beschreibt und bewertet besondere Risiken des Angebots. Dadurch ist es möglich, konkrete Präventionsmassnahmen zu definieren.
Rettungs- und Notfallkonzept
Das Rettungs- und Notfallkonzept klärt den Ablauf, die Zuständigkeiten und die Kommunikationswege im Notfall.
Standardisierte Unfallerfassung
Eine standardisierte Unfallerfassung ermöglicht es, auftretende Gefahren zu identifizieren und notwendige Massnahmen abzuleiten.
Mehr Informationen
Beispiele von Anbieterinnen und Anbietern offener Turnhallen: