Für das Mitnehmen eines Kindes auf dem Motorrad gibt es keine Altersbegrenzung. Damit ein Kind als Passagier auf einem Motorrad mitfahren darf, müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein.

Kinder unter 7 Jahren nur im Kindersitz

Mitfahren auf Motorrädern dürfen nur Personen, die rittlings sitzen – d. h. ein Bein rechts und ein Bein links vom Sattel. Sie müssen Trittbretter oder Fussrasten benützen können (Art. 63 Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung [VRV]).

Kinder unter sieben Jahren dürfen nur auf einem durch die Zulassungsbehörde (kantonales Strassenverkehrsamt) bewilligten Kindersitz mitfahren. Die BFU empfiehlt, mit dem Strassenverkehrsamt oder einem Fachgeschäft Kontakt aufzunehmen und sich über geeignete Kindersitze zu informieren.

BFU rät davon ab, Kinder auf dem Motorrad zu transportieren

Mitfahrerinnen und Mitfahrer von Motorrädern (Erwachsene und Kinder) müssen während der Fahrt einen Helm tragen, der nach den Bestimmungen des UNECE-Reglements Nr. 22 geprüft wurde (Art. 3b Abs. 3, lit.a, VRV).

Auch wenn das Mitführen eines Kindes auf dem Motorrad erlaubt ist, rät die BFU dringend davon ab. Möchten Sie Ihr Kind dennoch auf dem Motorrad mitnehmen, achten Sie darauf, dass es zusätzlich zum Helm geeignete Schutzkleidung trägt (abriebfeste Hosen und Jacke, Handschuhe, Stiefel, lichtreflektierende Weste).

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