Fussgängerinnen und Fussgänger haben nicht nur Vortritt, wenn sie sich bereits auf dem Fussgängerstreifen befinden, sondern schon, wenn sie auf dem Trottoir stehen und klar ersichtlich ihre Querungsabsicht zeigen. Lenkerinnen und Lenker müssen deshalb rechtzeitig die Geschwindigkeit reduzieren.

Vortritt Ja – aber nicht erzwingen

Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen ihr Vortrittsrecht nicht erzwingen, wenn das Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr anhalten kann (Art. 33 und Art. 49 Abs. 2 Strassenverkehrsgesetz SVG sowie Art. 6 und Art. 47 Abs. 2 Verkehrsregelnverordnung VRV). Der Abstand zum Fussgängerstreifen ist nicht definiert, aber das sich nähernde Fahrzeug muss rechtzeitig anhalten können, ohne brüskes Brems- oder Ausweichmanöver.

Klare Signale

Wer zu Fuss unterwegs ist, muss beim Fussgängerstreifen unmissverständlich die Querungsabsicht anzeigen. Das geht am besten so: Vor dem Überqueren einen Halt einlegen und in die Richtung des Fahrzeuges schauen (das Handzeichen ist nicht obligatorisch, aber erlaubt). Um jedes Missverständnis auszuschliessen, sollten sich Fussgängerinnen und Fussgänger nur dann im Bereich des Fussgängerstreifens aufhalten, wenn sie tatsächlich überqueren wollen.

Verkehrsinsel teilt den Fussgängerstreifen

Wenn eine Verkehrsinsel oder eine Mittelinsel den Fussgängerstreifen in zwei Teile trennt, gilt jeder Teil des Übergangs als selbstständiger Streifen (Art. 47 Abs. 3 VRV). Somit müssen Fussgängerinnen und Fussgänger, wenn sie die Mittelinsel erreichen, erneut sicherstellen, dass ihre Vortrittsbedingungen auch für den folgenden Teil des Übergangs erfüllt sind.

Rechtsprechung

  • Erwachsener Fussgänger betritt überraschend den Fussgängerstreifen, so dass ein Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig anhalten kann - Freispruch des Autofahrers (Bundesgerichtsurteil vom 01.06.2015 // 6B_409/2015).
  • Bauarbeiter betritt überraschend die Fahrbahn wenige Meter abseits des Fussgängerstreifens und wird von einem Lastwagen erfasst - Freispruch des LKW-Fahrers (Bundesgerichtsurteil vom 02.05.2016 // 6B_94/2016).
  • Erwachsener am Streifen: Sorgfaltspflichten bei unterteilten Streifen (Bundesgerichtsurteil vom 29.11.2002 // 129 IV 39).
  • PW erfasst Musik hörenden Fussgänger, der die Fahrbahn 6.5 Meter vor einem Fussgängerstreifen unvermittelt betritt - Freispuch des PW-Lenkers (Bundesgerichtsurteil vom 19.09.2018 // 6B_1294/2017).

Weitere Informationen

Mehr zum Thema Fussgängerinnen und Fussgänger finden Sie in unserem Dossier «Fussgänger im Strassenverkehr».

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