Drogen und Betäubungsmittel wirken sich negativ auf die Fahrfähigkeit aus. Die Substanzen Tetrahydrocannabinol (Cannabis), freies Morphin (Heroin/Morphin), Kokain, Amphetamin, Methamphetamin und Designerdrogen (z. B. Ecstasy) gelten in der Schweiz deshalb als grundsätzlich unvereinbar mit dem Strassenverkehr.

Wenn diese Substanzen im Blut einer Fahrzeuglenkerin oder eines Fahrzeuglenkers nachgewiesen werden, gilt die Fahrunfähigkeit als erwiesen (Art. 2 Abs. 2 und Abs. 2bis der Verkehrsregelnverordnung in Verbindung mit den Weisungen des ASTRA vom 2.8.2016 betr. die Feststellung der Fahrunfähigkeit im Strassenverkehr).

Drei-Säulen-Prinzip

Wenn eine Person jedoch nachweisen kann, dass sie eine oder mehrere der genannten Substanzen gemäss ärztlicher Verschreibung einnimmt oder es sich um andere Drogen handelt, findet eine Begutachtung durch eine Expertin oder einen Experten statt (Art. 16 Strassenverkehrskontrollverordnung). Die Expertinnen und Experten berücksichtigen die drei Säulen

  • Feststellungen der Polizei
  • ärztliche Befunde
  • und Ergebnisse einer forensisch-toxikologischen Untersuchung.

Rechtsfolgen bei Fahrunfähigkeit wegen Drogeneinflusses

Fährt eine Fahrzeuglenkerin oder ein Fahrzeuglenker unter dem Einfluss von Drogen und Betäubungsmitteln, muss sie oder er nicht nur mit Vortests der Polizei zur Kontrolle der Fahrfähigkeit, sondern auch mit verschiedenen Rechtsfolgen rechnen:

  • Sofortige Abnahme des Führerausweises
  • Blutprobe, eventuell ergänzt durch eine Urinprobe und eine ärztliche Untersuchung
  • Führerausweisentzug und Strafen
  • Versicherungsrechtliche Folgen (z.B. Regress der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung)

Rechtsprechung

Im Folgenden finden Sie einige Urteile zum Thema. Der BFU-Rechtsdienst hat diese Urteile zusammengefasst und aus Präventionssicht analysiert. Sie können den Originaltext aller Urteile auch auf der Website des Bundesgerichts (www.bger.ch) bzw. des entsprechenden kantonalen Gerichts nachlesen.

Vorsorglicher Führerausweisentzug wegen ernsthafter Zweifel an der Fahreignung aufgrund Drogenkonsums

Ein vorsorglicher Entzug des Führerausweises setzt ernsthafte Bedenken an der Fahreignung der oder des Betroffenen voraus (Art. 30 Verkehrszulassungsverordnung). Anhaltspunkte, die auf eine Drogensucht hindeuten, liefern das Konsumverhalten (regelmässiger grösserer Konsum), die Vorgeschichte (einschlägige Widerhandlungen im Strassenverkehr) und die Persönlichkeit. Gerichtsurteile dazu:

  • A hat seit rund 20 Jahren praktisch täglich ein bis zwei Joints geraucht und gelegentlich weitere Rauschmittel konsumiert – dann ist er in eine Verkehrskontrolle geraten (Bundesgerichtsurteil vom 17.1.2018 // 1C_708/2017). Eine Zusammenfassung dieses Urteils finden Sie hier.
  • Mischkonsum von Amphetaminen und Cannabinoiden eines Taxifahrers und schon frühere Verurteilung wegen Fahrens unter Drogeneinfluss (Bundesgerichtsurteil vom 21.5.2015 // 1C_434/2016). Lesen Sie die Analyse dieses Bundesgerichtsurteils hier.

Gutachten zur Abklärung einer Drogensucht

Bestehen Zweifel an der Fahreignung einer Person, so wird diese einer Fahreignungsuntersuchung unterzogen. Dies gilt z.B. bei Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder bei Mitführen von Betäubungsmitteln, die die Fahrfähigkeit stark beeinträchtigen oder ein hohes Abhängigkeitspotenzial aufweisen (Art. 15d Abs. 1 lit. b Strassenverkehrsgesetz).

Eine Drogensucht wird nach der Rechtsprechung bejaht, wenn jemand derart von einer Droge abhängig ist, dass er oder sie mehr als jede andere Person der Gefahr ausgesetzt ist, sich in einem Zustand ans Steuer eines Fahrzeugs zu setzen, der das sichere Führen nicht mehr gewährleistet. Im Interesse der Verkehrssicherheit setzt die Rechtsprechung den regelmässigen Konsum von Drogen der Drogenabhängigkeit gleich, sofern dieser seiner Häufigkeit und Menge nach geeignet ist, die Fahreignung zu beeinträchtigen.

Nach der Rechtsprechung ist in jedem Fall und von Amtes wegen eine genaue Abklärung der persönlichen Verhältnisse der oder des Betroffenen vorzunehmen. Das betrifft insbesondere das Konsumverhalten. Ob ein medizinisches Gutachten nötig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

Gerichtsurteile dazu:

  • X hat seit ca. drei Jahren monatlich einmal Ecstasy und Speed konsumiert – aus Sicht des Gerichts war die Anordnung eines Gutachtens zur Abklärung einer Drogensucht gerechtfertigt (Bundesgerichtsurteil vom 30.1.2012 // 1C_248/2011). Eine Zusammenfassung dieses Urteils finden Sie hier.
  • Eine Methadonbehandlung rechtfertigt vertiefte Abklärungen im Einzelfall (Bundesgerichtsurteil vom 28.3.2013 // 1C_593/2012). Eine Zusammenfassung dieses Urteils finden Sie hier.
  • Seit ungefähr 17 Jahren jeden Abend zwischen zwei und zehn Joints geraucht und schon einmal wegen Fahrens unter Cannabiseinfluss verurteilt. Nun wurde zu Hause bei X eine Hanf-Indoor-Anlage entdeckt. Die Anordnung eines Gutachtens zur Abklärung einer Drogensucht war gerechtfertigt (Bundesgerichtsurteil vom 26.4.2013 // 1C_445/2012). Eine Zusammenfassung dieses Urteils finden Sie hier.

Führerausweisentzug auf unbestimmte Zeit wegen Drogensucht

Führerausweise sind mangels Fahreignung auf unbestimmte Zeit zu entziehen (sog. Sicherungsentzug), wenn der Lenker an einer Sucht leidet, welche die Fahreignung ausschliesst (Art. 16d Abs. 1 lit. b Strassenverkehrsgesetz). Gerichtsurteile dazu:

  • Auto gefahren unter Einfluss von Kokain (Bundesgerichturteil vom 8.1.2014 // 1C_365/2013). Lesen Sie die Analyse dieses Bundesgerichtsurteils hier.
  • X hat Kokain konsumiert und damit eine Abstinenzverpflichtung verletzt. Ein Führerausweisentzug auf unbestimmte Zeit war die Folge (Bundesgerichtsurteil vom 18.4.2012 // 1C_20/2012). Eine Zusammenfassung dieses Urteils finden Sie hier.

Führerausweisentzug auf bestimmte Zeit

Wer wegen Drogeneinfluss fahrunfähig ist und in diesem Zustand ein Motorfahrzeug führt, begeht eine sog. schwere Widerhandlung im Sinne von Art. 16c Strassenverkehrsgesetz. Dies führt zu einem mindestens dreimonatigen Führerausweisentzug (sog. Warnungsentzug). Gerichtsurteil dazu:

  • Erhöhte Suchtgefahr: Verknüpfung Führerausweis mit der Auflage Drogenabstinenz (Entscheid Verwaltungsrekurskommission Kanton St. Gallen vom 31.1.2011 // IV-2010/114). Lesen Sie das Gerichtsurteil hier.

Strafen wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand aufgrund Drogenkonsums

Fahrunfähigkeit wegen Drogeneinfluss kann nicht nur zum Führerausweisentzug, sondern auch zu Strafen führen. Gerichtsurteil dazu:

  • Verurteilung wegen fahrlässigen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (Cannabiskonsum) (Urteil Zürcher Obergericht vom 5.1.2017 // SB160220). Eine Zusammenfassung dieses Urteils finden Sie hier.

Weitere Informationen

Mehr Informationen finden Sie im Ratgeber «Drogen am Steuer».

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