Ratgeber

Drogen am Steuer Gefahr für sich und andere

Drogen haben im Strassenverkehr nichts verloren. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen. Totaler Verzicht am Steuer ist deshalb ein Muss.

Die 4 wichtigsten Tipps

  • Niemals unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug lenken
  • Drogen konsumiert? Fahrzeug stehen lassen und ÖV nehmen
  • Unter Drogeneinfluss stehende Personen vom Fahren abhalten
  • Niemals mitfahren, wenn der Fahrzeuglenker Drogen konsumiert hat

Drogen erhöhen das Unfallrisiko

Dass Drogen nicht harmlos sind und eine Gefahr für die Gesundheit darstellen, ist allgemein bekannt. Zudem können sie auch die Fahrfähigkeit beeinflussen. Jedes Jahr werden gemäss der Unfallstatistik in der Schweiz etwa 160 Personen schwer verletzt oder sterben bei Unfällen im Strassenverkehr, bei denen Medikamente oder Drogen am Steuer im Spiel sind. Die effektive Zahl dürfte aber höher liegen, da Medikamente und Drogen bei Unfällen nicht immer erfasst werden.

Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Drogen. Zu den bekanntesten gehören Cannabis, Heroin, Kokain, Amphetamine und Designerdrogen wie Ecstasy. Sie haben unterschiedliche Wirkungen. Gemeinsam ist ihnen, dass sie Auswirkungen auf das zentrale Nervensystem haben und dadurch die Fahrfähigkeit negativ beeinflussen. Besonders stark wirkt sich Mischkonsum aus, d. h. die Kombination von verschiedenen Drogen oder die Mischung mit Alkohol.

Laut schweizerischem Recht gilt Nulltoleranz für Drogen am Steuer

Wer illegale Drogen konsumiert, glaubt vielleicht, die Wirkung durch eine besonders aufmerksame und vorsichtige Fahrweise kompensieren zu können. Das stimmt aber nicht. Deshalb gilt gemäss schweizerischem Recht für bestimmte Drogen eine Nulltoleranz: Wenn im Blut eines Fahrzeuglenkers eine dieser Substanzen nachgewiesen wird, gilt dieser als fahrunfähig.

Fahrunfähig unter Drogeneinfluss zu fahren wird als schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz eingestuft. Die Polizei nimmt den Führerausweis auf der Stelle ab. Es muss mit einem Ausweisentzug von mindestens drei Monaten, einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe gerechnet werden.

Rechtsfragen und Gerichtsentscheide

Das schweizerische Recht ist eindeutig: Wer unter dem Einfluss bestimmter Drogen ein Fahrzeug lenkt, gilt als fahrunfähig.

Gerichtsentscheide

Ihr BFU-Kontakt

Thomas Kramer

Thomas Kramer

Berater Verkehrsverhalten

Publikationen

  • Forschung & Statistik

    Drogen und Medikamente im Strassenverkehr

    Faktenblatt A4 | 17 Seiten | 2.115
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