Per Anfang 2021 wurden die Anforderungen an die Führerausweis-Kategorie A1 angepasst. So können z. B. Motorräder der 125-er-Klasse bereits ab 16 Jahren gefahren werden. Eine Übersicht.

Harmonisierung mit der EU

Per Januar 2021 traten Änderungen zum Erhalt des Motorrad-Führerausweises in Kraft. Die schweizerischen Kategorien wurden mit jenen der EU harmonisiert. Zudem wurde das Mindestalter auf EU-Niveau gesenkt.

Wer zum Beispiel die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss zuerst mindestens zwei Jahre den Führerausweis der Kategorie A mit Leistungsbeschränkung (35 kW) besitzen und eine klaglose Fahrpraxis nachweisen können (kein Direkteinstieg mehr in die unbeschränkte Kategorie A).

Zudem wurde neu die EU-Klasse AM übernommen. Diese beinhaltet das Recht, Kleinmotorräder zu fahren (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Hubraum maximal 50 cm3 oder Leistung 4 kW).

Änderungen für Kategorie A1

Mit der Führerausweis-Kategorie A1 dürfen Motorräder der 125-er-Klasse bereits ab 16 Jahren gefahren werden (früher in der Schweiz ab 18 Jahren). Für die neue EU-Klasse AM gilt ein Mindestalter von 15 Jahren (früher in der Schweiz 16 Jahre).

Die praktische Grundschulung für Motorradfahrende muss für alle Kategorien nur noch einmal absolviert werden und dauert nun 12 Stunden (früher 8 Stunden).

Wer die für den Erwerb einer Ausweiskategorie obligatorische Ausbildung (Nothelferkurs, Kurs Verkehrskunde, Praktische Grundschulung in der Motorradausbildung usw.) einmal abgeschlossen hat, muss diese Ausbildung für den Erwerb weiterer Ausweiskategorien nicht wiederholen. Dies gilt ebenfalls für die bestandenen Prüfungen (Basistheorieprüfung und praktische Prüfung).

Wichtig: Die Herabsetzung des Mindestalters sollte auf keinen Fall als gesetzgeberisches Signal missverstanden werden, dass die Unfallgefahr vernachlässigbar sei.

Fahrstunden

Fahrstunden sind für die Führerausweis-Kategorie A1 nicht obligatorisch. Die BFU empfiehlt jedoch, nach Erhalt des Lernfahrausweises Kontakt mit einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer aufzunehmen, damit sicher geübt werden kann.

Schutzausrüstung

Die richtige Schutzausrüstung ist für Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer überlebenswichtig. Geeignete Bekleidung (auffällige Farben, reflektierende Elemente oder zusätzlich Leuchtweste) und Schutzausrüstung senken das Unfallrisiko und schützen bei Unfällen.

In der Schweiz ist allerdings einzig das Tragen eines nach der Norm ECE 22-05 geprüften Schutzhelms Pflicht. Die BFU empfiehlt daher Folgendes:

  • Integral- oder Klapphelm (Jethelm ist nicht optimal)
  • Spezielle, mit Protektoren ausgestattete Motorradjacken und -hosen (oder idealerweise Kombi/Einteiler) aus Leder oder abriebfestem Material
  • Motorradstiefel (idealerweise ohne Schnürsenkel)
  • Handschuhe aus abriebfestem Material
  • Rückenprotektor oder Airbag-Weste

Auch Rollerfahrerinnen und Rollerfahrer schützen sich durch Helm und abriebfeste Bekleidung.

Mehr Informationen

Worauf es bei sicherem Motorradfahren neben der Schutzausrüstung noch ankommt, zeigt der Ratgeber «Sicher Motorradfahren».

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