Geschwindigkeit im Strassenverkehr Frühzeitig reagieren
Die 4 wichtigsten Tipps
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Geschwindigkeit den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anpassen
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Genügend Abstand halten
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Wenn möglich die Autobahn nehmen
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Auto mit sicherheitsrelevanten Fahrerassistenzsystemen kaufen
Unfälle wegen zu hoher Geschwindigkeit wiegen schwer
Geschwindigkeitsunfälle zählen zusammen mit den Alkoholunfällen zu den schwerwiegendsten: Jeder dritte Unfall mit Todesfolge ist darauf zurückzuführen. Pro Jahr sterben rund 60 Menschen durch überhöhte Geschwindigkeit.
Unfälle aufgrund von zu hoher Geschwindigkeit ereignen sich häufiger an Wochenenden, ausserorts und nachts. Was nicht heisst, dass in anderen Fällen nichts passiert – leider.
Geschwindigkeitslimiten sind nur ein Maximalwert
Geschwindigkeitslimiten haben ihre Daseinsberechtigung – auch wenn der Sinn nicht immer sofort ersichtlich ist. Zu schnell sein heisst ausserdem nicht nur, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Zu schnell sein kann auch bedeuten, die Geschwindigkeit nicht den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anzupassen.
Auf der Strasse liegt Schnee oder die Sicht ist schlecht? Fahren Sie langsamer. Denn je höher die Geschwindigkeit, desto länger ist die Strecke, die wir zurücklegen, bis wir auf eine Gefahr reagieren. Im Schnitt beträgt diese Reaktionszeit rund zwei Sekunden. Bei 80 km/h legen wir so beispielsweise bereits 44 Meter zurück, bis wir mit Bremsen beginnen. Deshalb ist es so wichtig, auf der Strasse genügend Abstand zum nächsten Fahrzeug zu halten.
Sicher auf der Autobahn und mit Fahrerassistenzsystemen
Obwohl wir auf der Autobahn schneller unterwegs sind, passieren dort weniger schwere Unfälle als inner- oder ausserorts: 95 % aller Unfälle mit Todesopfern und Schwerverletzten geschehen nicht auf der Autobahn. Wenn Sie also die Wahl haben: Reisen Sie via Autobahn.
Sicherheit für unterwegs bieten zudem Fahrerassistenzsysteme (FAS). In Bezug auf Geschwindigkeit besonders relevant sind der Notbremsassistent und der intelligente Geschwindigkeitsassistent ISA, der die Fahrgeschwindigkeit automatisch anpasst, indem er z. B. Tempolimits und Strassenverläufe berücksichtigt.
Geschwindigkeitsunfälle mit Todesfolge oder Schwerverletzten haben in den letzten vier Jahren wieder zugenommen. Nehmen Sie sich unsere Tipps zu Herzen und helfen Sie mit, noch mehr Geschwindigkeitsunfälle zu vermeiden.
Rechtsfragen und Gerichtsentscheide
Das Strassenverkehrsgesetz verlangt eine den Umständen angepasste Geschwindigkeit. Doch was heisst das genau? Was sind die Sanktionen? Und wie schnell muss ich auf eine Gefahr reagieren können?
Rechtsfragen
- Geschwindigkeit im Strassenverkehr – was verlangt das Recht?
- Was sind die Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen?
- Welche rechtlichen Folgen hat nicht angepasste Geschwindigkeit?
- Darf ich auf der Autobahn rechtsüberholen? Und was, wenn ich nur rechtsvorbeifahre?
- Reaktionszeit und Sicherheitsabstand im Strassenverkehr – was verlangen Gesetz und Rechtsprechung?
- Mein Auto wurde geblitzt. Ich sass jedoch gar nicht drin und soll nun eine Busse bezahlen. Ist das rechtlich korrekt?
- Wann können Versicherungen bei einem Verkehrsunfall Rückgriff nehmen?
Gerichtsentscheide
- Zu geringer Abstand zu Motorrad
- Mithilfe zum Raserdelikt
- Ungenügender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug im Autobahntunnel - grobe Verkehrsregelverletzung
- Dringliche Dienstfahrt eines Polizisten unter Missachtung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes
- Rasen ausserorts - qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln
- Blindes Vertrauen auf die Technik im Auto rechtfertigt keine Geschwindigkeitsüberschreitung
- Un gendarme commet un délit de chauffard lors d'une course poursuite
- Vorsorglicher Führerausweisentzug nach Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 66 km/h
- Neulenker muss nach Verkehrsunfall mit Todesfolge 12 Monate ins Gefängnis
- Führerausweisentzug auf unbestimmte Zeit nach Geschwindigkeitsüberschreitung ausserorts um 44 km/h; frühere Widerhandlungen vorhanden
- Anpassung der Geschwindigkeit an die konkreten Sichtverhältnisse - diese Regel gilt auch auf Autobahnen, insbesondere nachts beim Fahren mit Abblendlicht
- Vorsorglicher Führerausweisentzug nach Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autostrasse um mindestens 73 km/h
- In Tempo-30-Zone 25 km/h zu schnell unterwegs – zwölfmonatiger Führerausweisentzug
- Abstand von 8m über eine Strecke von 500m auf der Autobahn bei Tempo 85 km/h - Führerausweisentzug (mittelschwerer Fall)
- Auf einer Hauptstrasse mit 80 km/h während 1500 m einem nicht als Polizeifahrzeug gekennzeichneten Auto ohne ausreichenden Abstand gefolgt - Führerausweisentzug (schwerer Fall)
- Lastwagen prallt in das Heck eines PW, welcher vor einem Fussgängerstreifen abbremst - Führerausweisentzug (mittelschwerer Fall)
- Auf der Autobahn als Lenker eines PW bei einer Geschwindigkeit von ca. 100 km/h während ca. zwölf Sekunden einen Abstand von nur ca. zehn Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten - Führerausweisentzug (schwerer Fall)
- Abstand von 10 m über eine Strecke von 800 m auf dem Überholstreifen einer richtungsgetrennten Autostrasse bei Tempo über 100 km/h -grobe Verkehrsregelverletzung
- Abstand von weniger als 10m zum voranfahrenden Fahrzeug bei Tempo 100 km/h - grobe Verkehrsregelverletzung
- Abstand zwischen 12 und 18 Metern über eine Strecke von 1,5 km auf dem Überholstreifen der Autobahn - grobe Verkehrsregelverletzung
- Abstand von lediglich 15 Meter zum vorausfahrenden PW über einer Distanz von ca. 1'200 m und einer Durchnittsgeschwindigkeit von 125 km/h auf der Autobahn -Führerausweisentzug (schwere Widerhandlung)
- Strafbarkeit einer polizeilichen Nachfahrkontrolle, bei der ein ungenügender Abstand eingehalten wurde?
- Der Nachfolgende muss jederzeit mit einer Vollbremsung des Vorausfahrenden rechnen. Deshalb ist immer ein genügender Abstand einzuhalten.
- Blosser Abstand von 5-6m zum vorausfahrenden Fahrzeug beim Befahren einer Kreuzung innerorts. Einfache Verkehrsregelverletzung.
- Abstand von weniger als 10m bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h ausserorts. Grobe Verkehrsregelverletzung.
- Missachten der Abstandsregel gegenüber Fussgängern - einfache Verkehrsregelverletzung
- Nichtwahren eine ausreichenden seitlichen Abstandes beim Überholen einer Radfahrerin als Lenker eines leichten Anhängerzuges - grobe Verkehrsverletzung
- Ungenügender seitlicher Abstand PW zum überholten Fahrrad - fahrlässige schwere Körperverletzung
- Vorsorglicher Führerausweisentzug nach wiederholter Raserei
- Fahren trotz vorsorglichen Führerausweisentzugs nach Autorennen
- Bei Zweifeln an der charakterlichen Eignung eines Fahrzeuglenkers ist ein verkehrspsychologisches oder psychiatrisches Gutachten zur Eignungsabklärung anzuordnen
- Anordnung Fahreignungsgutachten nach erstmaliger massiver Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
- Führerausweisentzug auf unbestimmte Zeit nach wiederholter Raserei
- Verkehrspsychologische Begutachtung nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung ausserorts um 67 km/h durch einen Ersttäter
- Führerausweisentzug auf unbestimmte Zeit nach Geschwindigkeitsüberschreitung eines Taxifahrers auf der Autobahn um 37 km/h; frühere Widerhandlungen vorhanden
- Führerausweisentzug auf unbestimmte Zeit nach sechs Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Ausserortshöchstgeschwindigkeit um 27 km/h überschritten – einmonatiger Führerausweisentzug
- Führerausweisentzug in der Schweiz nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland
- Innerortshöchstgeschwindigkeit um 30 km/h überschritten – sechsmonatiger Führerausweisentzug
- Bemessung des schweizerischen Führerausweisentzugs nach einer Verkehrsregelverletzung im Ausland
- Wiederholte schwere Geschwindigkeitsüberschreitungen – zwölfmonatiger Führerauswewisentzug
- Aberkennung eines ausländischen Führerausweises nach Raserdelikt
- Zu schnell auf einen Kreisel zu gefahren
- In Tempo-30-Zone 19 km/h zu schnell unterwegs - Verwarnung
- Nach schwerer Widerhandlung im Sinne von Art. 16c SVG ist es selbst bei Vorliegen besonderer Umstände nicht möglich, den Führerausweis für eine kürzere als die vom Gesetz vorgesehene Dauer zu entziehen
- Geschwindigkeitsüberschreitung um 39 km/h auf der Autobahn – dreimonatiger Führerausweisentzug
- Wer trotz starkem Regen auf der Autobahn mt einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h fährt und infolge Aquaplanings ins Schleudern gerät, gefährdet den Verkehr in schwerer Weise - dreimonatiger Führerausweisentzug
- Innerorts mit 77 km/h an einem nahe der Strasse gelegenen Kindergarten vorbeigefahren zu einer Zeit, wo sich dort Kinder befanden - einmonatiger Führerausweisentzug
- Abgrenzung Eventualvorsatz/bewusste Fahrlässigkeit bei einem tödlich verlaufenen Raserunfall
- Riskantes Manöver auf einer Autobahnausfahrt mit Todesfolgen - eventualvorsätzliche Tötung bejaht
- Mit 120 km/h beim Überholen auf der Autobahn absichtlich ein anderes Auto gerammt – Verneinung einer versuchten eventualvorsätzlichen Tötung, Bejahung einer Gefährdung des Lebens
- Eventualvorsätzliche Tötung nach Autoraser-Unfällen: Zurückhaltung ist geboten (Präzisierung der Rechtsprechung)
- Neulenker - Eventualvorsätzliche Tötung der Beifahrerin sowie einer weiteren Person bestätigt
- Fahrlässige Tötung wegen unangepasster Geschwindigkeit: unbeleuchtete Hindernisse auf der Autobahn sind nichts Aussergewöhnliches
- Mangelhafte Anpassung der Geschwindigkeit an die Sicht- und Verkehrsverhältnisse - Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung
- Kollision eines Geländewagens mit einer achtjährigen Fussgängerin - die Tempolimite in Wohnquartieren darf nicht immer ausgefahren werden: Verurteilung wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung
- Kollision mit 2-jährigem Knaben bei der Einfahrt eines Autos in die Tiefgarage - unangepasste Geschwindigkeit: Verurteilung wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung
- Halsbrecherische Fahrweise: Verurteilung wegen mehrfacher eventualvorsätzlicher Tötung bestätigt
- Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit ausserorts um 59 km/h - grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Strafzumessung
- Geschwindigkeitsüberschreitung in Tempo-30-Zone um 22 km/h - einfache Verkehrsregelverletzung
- Eventualvorsatz bestätigt: tödliche Frontalkollision beim Überholen. Prekäre Wetter- und Sichtverhältnisse
- Nicht regelkonform aufgestelltes Geschwindigkeitssignal missachtet – Strafe
- Beschlagnahme des Fahrzeugs nach Verdacht auf Raserdelikt
- Die massive Überschreitung der Tempolimiten (Raserdelikt) ändert nichts daran, dass dem Täter Vorsatz nachzuweisen ist
- Neulenker mit 93 km/h auf Fussgängerstreifen zu gefahren: Eventualvorsätzliche Tötung und mehrfache versuchte Tötung bestätigt
- Wo die Strasse vereist ist, muss der Fahrzeugführer die nötige Vorsicht walten lassen, um ein Schleudern des Fahrzeugs zu verhindern; nötigenfalls hat er im Schritttempo zu fahren
- Ausserorts talwärts mit 60 - 65 km/h in Richtung einer Bahnunterführung und einer unmittelbar nach dieser liegenden Strassenmündung gefahren, obschon die Sichtweite nur 25 - 30 m betrug: Verurteilung wegen Verkehrsregelverletzung
- Wer mit einer Geschwindigkeit fährt, die der Verkehrsdichte und den mangelhaften Kenntnissen über das Fahrzeug nicht angepasst ist, verhält sich in einer Weise, die geeignet ist, einen Unfall herbeizuführen.
- Zur Mittagszeit bei regem Verkehr, Fussgängern auf beiden Trottoirs und einer Gruppe spielender Kinder mit 50 km/h auf den Fussgängerstreifen zu- und Fussgänger angefahren - fahrlässige schwere Körperverletzung
- Dringende Dienstfahrt eines Polizisten? Verhältnismässigkeit?
- Grobe Verkehrsregelverletzung: mit über 40 km/h zu viel durch eine Baustelle
- Folgen, wenn nach einer Radarkontrolle der Fahrzeughalter aufgefordert wird, den Namen des verantwortlichen Lenkers zu nennen und dieser (Halter) dann seine eigene Täterschaft nicht sofort bestreitet
- Firmenfahrzeug in Radarkontrolle: spät geltend gemachter Ausland-Aufenthalt des Lenkers
- Firmenfahrzeug in der Radarfalle: bestrittene Täterschaft
- stationäres Radarmessgerät
- Geschwindigkeitsmessung mit mobilem Lasermessgerät und zusätzliche Aufzeichnung mit einem Videogerät
- Erfassung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch automatische Kamera – wer war der Fahrzeugführer?
- Nachfahrmessung mit dem Video-Distanzmeter-Aufnahmeeinheit-Messsystem
- Geschwindigkeitsmessung mit dem System Traffic Control
- Radarfoto – Beweis der Täterschaft
- Halterhaftung gilt nicht für juristische Personen
- Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen
- Übersetzte Geschwindigkeit und Cannabiskonsum - Leistungskürzung um 20%
- Grobfahrlässiges Überholmanöver eines Motorradfahrers mit hohem Tempo - Leistungskürzung um 20%
- Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die Verhältnisse – Leistungskürzung um 20%
- Automobilist, der infolge übersetzter Geschwindigkeit auf verschneiter und kurvenreicher Strasse die Herrschaft über das Fahrzeug verlor – Leistungskürzung um 20%
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Thomas Kramer
Publikationen
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Forschung & Statistik
Geschwindigkeitskontrollen – Empfehlungen aus Präventionssicht
Grundlagen A4 | 46 Seiten | 2.401 | DOI-Nr. 10.13100/BFU.2.401.01.2021 -
Fachdokumentation
Dichte Bebauung – Standort Höchstgeschwindigkeit 50 generell
Fachdokumentation A4 | 4 Seiten | 2.448 -
Fachdokumentation
Tore zu verkehrsberuhigten Zonen
Fachdokumentation A4 | 5 Seiten | 2.440